Bewerbungsmappe: Unterlagen für die Wohnungsbewerbung
PDF-Mappe für Wohnungsbewerbungen: SCHUFA, Gehaltszettel, Mieterselbstauskunft. Vor den Besichtigungen vorbereiten — gute Wohnungen sind am ersten Tag weg.
WAS ZU TUN IST
Was ist das und wann erledigen?
Die Bewerbungsmappe ist ein Dokumentenpaket, das Sie jeder Wohnungsbewerbung beifügen. Ohne vollständige Unterlagen wird ein Vermieter Ihre Bewerbung nicht ernsthaft berücksichtigen. Bereiten Sie die Mappe vor den ersten Besichtigungen vor: gute Wohnungen in deutschen Großstädten sind oft am ersten Tag vergeben.
Inhalt der Mappe
Pflichtbestandteile:
- SCHUFA-Auskunft — nicht älter als 3 Monate
- Die letzten 3 Gehaltsabrechnungen
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses + gültiger Aufenthaltstitel
- Ausgefüllte Mieterselbstauskunft
Stärkt die Bewerbung (optional): Arbeitsvertrag, Vermieterbescheinigung des Vorvermieters, Kontoauszüge der letzten 3 Monate.
Praxis
Bereiten Sie alle Unterlagen parallel vor: Während die SCHUFA bearbeitet wird (bis zu 7 Tage), sammeln Sie Gehaltszettel und füllen die Selbstauskunft aus. Schicken Sie dieselbe Mappe an alle Inserate — nur das Anschreiben muss individuell angepasst werden.
Ich habe dieselbe Mappe an 20 Wohnungen geschickt und nur das Anschreiben angepasst. Zwei Stunden Vorarbeit haben mir wochenlangen Stress erspart. Die SCHUFA hatte ich schon bestellt, bevor ich wusste, ob ich überhaupt umziehe.
Die kostenlose Datenkopie dauert bis zu einer Woche. Wenn die Besichtigung schon übermorgen ist, lohnt sich die BonitätsAuskunft für 29,95 € — sie kommt als sofortiger PDF-Download. Der Vermieter sieht keinen Unterschied.
HÄUFIGE FRAGEN
Was ist der Unterschied zwischen kostenloser und kostenpflichtiger SCHUFA-Auskunft? ▾
Die kostenlose Datenkopie (Art. 15 DSGVO) enthält alle gespeicherten Daten und ist einmal jährlich kostenlos erhältlich — Bearbeitung dauert bis zu 7 Tage. Die kostenpflichtige BonitätsAuskunft (~29,95 €) kommt als sofortiger PDF-Download im Format, das Vermieter erwarten. Rechtlich gleichwertig, praktisch bequemer.
Bin ich verpflichtet, die Mieterselbstauskunft auszufüllen? ▾
Nein — es besteht keine gesetzliche Pflicht. Eine Verweigerung wirkt sich jedoch negativ auf Ihre Chancen aus. Füllen Sie die Auskunft ehrlich aus: falsche Angaben berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung nach §123 BGB (arglistige Täuschung).
Wie hoch darf die Kaltmiete im Verhältnis zum Einkommen sein? ▾
Der inoffizielle Standard lautet: Die Kaltmiete sollte ein Drittel des Nettoeinkommens nicht übersteigen. Bei 3.000 € netto liegt der für Vermieter akzeptable Höchstwert bei ca. 1.000 € Kaltmiete. Liegt das Einkommen darunter, kann eine Bürgschaft (Mietbürgschaft) helfen.