Krankenkasse: Krankenversicherung bei Selbstständigkeit
Bei Wechsel zur Selbstständigkeit endet die Arbeitgeberversicherung. Krankenkasse informieren und Tarif wählen: freiwillige GKV, PKV oder KSK.
WAS ZU TUN IST
Was ist das und wann handeln?
Beim Wechsel zur Selbstständigkeit endet die Arbeitgeberversicherung. Die Frage muss sofort geklärt werden – bevor eine Lücke im Versicherungsschutz entsteht. Die Krankenkasse sollte parallel zur Finanzamtregistrierung informiert werden.
Drei Hauptoptionen
Freiwillige GKV – Sie bleiben bei derselben Kasse, zahlen selbst (Mindestens ca. 215–260 €/Monat).
PKV (private Krankenversicherung) – In jungen Jahren günstiger, bei Erkrankungen und im Alter teurer. Rückkehr in die GKV ist schwierig.
KSK – Für Künstler, Designer, Journalisten, Musiker. Der Staat übernimmt 50 % der Beiträge. Der Aufnahmeprozess dauert mehrere Monate.
Ich bin freiwillig in der GKV geblieben – Mindestbeitrag 250 €/Monat. Am Anfang war das schwer, aber ohne böse Überraschungen. In die PKV bin ich nicht gegangen: Ich kenne Leute, die dort feststecken und nicht mehr in die GKV zurückkönnen.
Als Designerin habe ich die KSK beantragt – der Prozess dauerte 4 Monate. Ich musste den kreativen Charakter meiner Arbeit nachweisen (Portfolio, Verträge). Am Ende zahle ich halb so viel wie in der freiwilligen GKV. Der Aufwand lohnt sich.
HÄUFIGE FRAGEN
Was passiert mit der Versicherung beim Wechsel zur Selbstständigkeit? ▾
Der automatische Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber endet. Innerhalb von 3 Monaten muss entweder die GKV freiwillig weitergeführt werden, in die PKV gewechselt oder – bei kreativen Berufen – ein Antrag bei der KSK gestellt werden. Ohne Versicherung zu bleiben ist nicht möglich: Die Krankenversicherungspflicht gilt für alle in Deutschland.
Was kostet die freiwillige GKV für Selbstständige? ▾
Der Mindestbeitrag wird auf Basis eines Mindesteinkommens (ca. 1.178 €/Monat, Stand 2024) berechnet und beträgt ca. 215–260 €/Monat (einschließlich Pflegeversicherung). Bei höherem tatsächlichen Einkommen steigt der Beitrag entsprechend. Die Berechnungsobergrenze liegt bei 5.175 €/Monat.
Was ist die KSK und für wen ist sie geeignet? ▾
Die Künstlersozialkasse ist für Künstler, Musiker, Journalisten, Designer und Autoren. Die KSK übernimmt 50 % der GKV-, Renten- und Erwerbsminderungsbeiträge – wie ein Arbeitgeber. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen. Für die Aufnahme ist der Nachweis einer kreativen Tätigkeit erforderlich.