Was ist das und wann erledigen?
Die Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Vermieter über einen Wohnungsmangel. Ohne sie entsteht kein Recht auf Mietminderung. Das Prinzip: melden → Frist setzen → bei Nichtbeseitigung: mindern.
Schritt für Schritt
Schritt 1: Dokumentieren
Fotografieren und filmen Sie den Mangel mit Datum. Beschreiben Sie ihn schriftlich: was, wo, wann festgestellt, wie die Nutzung der Wohnung dadurch beeinträchtigt wird.
Schritt 2: Mängelanzeige schicken
Schreiben Sie dem Vermieter: Beschreibung des Mangels + Fristsetzung (angemessene Frist, in der Regel 14–30 Tage). Versenden Sie per Einschreiben mit Rückschein. Den Einlieferungsbeleg aufbewahren.
Schritt 3: Wenn die Frist verstreicht
Optionen: Mietminderung (anteilige Kürzung der Miete), Selbstvornahme (selbst beheben und Kosten vom Vermieter erstatten lassen nach §536a BGB), Schadensersatz, im Extremfall außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.
Mietminderung-Tabelle (Richtwerte)
| Mangel | Minderung |
|---|---|
| Heizungsausfall im Winter | 20–100 % |
| Schimmel (Teilfläche) | 10–80 % |
| Dauerlärm (Baustelle) | 10–30 % |
| Kein Warmwasser | 5–20 % |
| Aufzugsausfall | 5–15 % |
| Defekte Fenster/Zugluft | 5–10 % |
Die Heizung fiel im Januar aus. Telefonisch wurde mir Behebung versprochen, aber nichts passierte. Eine Woche später schickte ich ein Einschreiben mit Beschreibung und 7-Tage-Frist. Am nächsten Tag kam der Handwerker. Das Schreiben hat gezeigt, dass ich es ernst meine.
Mindern Sie nie die komplette Miete — nur den angemessenen Prozentsatz. Sollte der Vermieter widersprechen, legt das Gericht den genauen Betrag fest. Für solche Fälle lohnt sich die Mitgliedschaft im Mieterverein (ab ca. 10 € pro Monat).