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SCHRITT

Mängelanzeige: Mängel schriftlich melden

Schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung senden. Nach Fristablauf besteht Anspruch auf Mietminderung nach §536 BGB — proportional zum Nutzungsausfall.

WAS ZU TUN

Was ist das und wann erledigen?

Die Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Vermieter über einen Wohnungsmangel. Ohne sie entsteht kein Recht auf Mietminderung. Das Prinzip: melden → Frist setzen → bei Nichtbeseitigung: mindern.

Schritt für Schritt

Schritt 1: Dokumentieren
Fotografieren und filmen Sie den Mangel mit Datum. Beschreiben Sie ihn schriftlich: was, wo, wann festgestellt, wie die Nutzung der Wohnung dadurch beeinträchtigt wird.

Schritt 2: Mängelanzeige schicken
Schreiben Sie dem Vermieter: Beschreibung des Mangels + Fristsetzung (angemessene Frist, in der Regel 14–30 Tage). Versenden Sie per Einschreiben mit Rückschein. Den Einlieferungsbeleg aufbewahren.

Schritt 3: Wenn die Frist verstreicht
Optionen: Mietminderung (anteilige Kürzung der Miete), Selbstvornahme (selbst beheben und Kosten vom Vermieter erstatten lassen nach §536a BGB), Schadensersatz, im Extremfall außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.

Mietminderung-Tabelle (Richtwerte)

MangelMinderung
Heizungsausfall im Winter20–100 %
Schimmel (Teilfläche)10–80 %
Dauerlärm (Baustelle)10–30 %
Kein Warmwasser5–20 %
Aufzugsausfall5–15 %
Defekte Fenster/Zugluft5–10 %
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Die Heizung fiel im Januar aus. Telefonisch wurde mir Behebung versprochen, aber nichts passierte. Eine Woche später schickte ich ein Einschreiben mit Beschreibung und 7-Tage-Frist. Am nächsten Tag kam der Handwerker. Das Schreiben hat gezeigt, dass ich es ernst meine.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Mindern Sie nie die komplette Miete — nur den angemessenen Prozentsatz. Sollte der Vermieter widersprechen, legt das Gericht den genauen Betrag fest. Für solche Fälle lohnt sich die Mitgliedschaft im Mieterverein (ab ca. 10 € pro Monat).


HÄUFIGE FRAGEN

Um wie viel Prozent kann die Miete gemindert werden?

Die Mietminderung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Richtwerte aus der Rechtsprechung: Heizungsausfall im Winter 20–100%, Schimmel 10–80% je nach Ausmaß, Dauerlärm durch Baustelle 10–30%, kein Warmwasser 5–20%, Aufzugsausfall im Hochhaus 5–15%. Der genaue Prozentsatz hängt von den konkreten Umständen ab.

Muss die Mängelanzeige per Einschreiben geschickt werden?

Rechtlich ist jede nachweisbare Zugangsform ausreichend. Das Einschreiben mit Rückschein bietet jedoch den besten Nachweis. Eine E-Mail ist zulässig, wenn der Vermieter darauf explizit geantwortet hat. Eine persönliche Übergabe ist nur mit Zeugen oder schriftlicher Empfangsbestätigung zu empfehlen.

Kann der Vermieter wegen Mietminderung kündigen?

Nein, sofern die Mietminderung rechtmäßig ist: Mangel ist dokumentiert, Vermieter wurde informiert, Frist ist abgelaufen. Eine unberechtigte Kündigung ist anfechtbar. Wird mehr als eine Monatsmiete einbehalten, steigt das Risiko — im Zweifel Mieterverein konsultieren.

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