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SCHRITT

Mängelanzeige: Mängel schriftlich melden

Schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung senden. Nach Fristablauf besteht Anspruch auf Mietminderung nach § 536 BGB — proportional zum Nutzungsausfall.

✓ Geprüft: 15.7.2026

WAS ZU TUN

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Quelle: § 536c BGB — Anzeigepflicht des Mieters

Was ist das und wann erledigen?

Die Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Vermieter über einen Wohnungsmangel. Ohne sie entsteht kein Recht auf Mietminderung. Das Prinzip: melden → Frist setzen → bei Nichtbeseitigung: mindern.

Schritt für Schritt

Schritt 1: Dokumentieren
Fotografieren und filmen Sie den Mangel mit Datum. Beschreiben Sie ihn schriftlich: was, wo, wann festgestellt, wie die Nutzung der Wohnung dadurch beeinträchtigt wird.

Schritt 2: Mängelanzeige schicken
Schreiben Sie dem Vermieter: Beschreibung des Mangels + Fristsetzung (angemessene Frist, in der Regel 14–30 Tage). Versenden Sie per Einschreiben mit Rückschein. Den Einlieferungsbeleg aufbewahren.

Schritt 3: Wenn die Frist verstreicht
Optionen: Mietminderung (anteilige Kürzung der Miete), Selbstvornahme (selbst beheben und Kosten vom Vermieter erstatten lassen nach § 536a BGB), Schadensersatz, im Extremfall außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.

Mietminderung-Tabelle (Richtwerte)

MangelMinderung
Heizungsausfall im Winter20–100 %
Schimmel (Teilfläche)10–80 %
Dauerlärm (Baustelle)10–30 %
Kein Warmwasser5–20 %
Aufzugsausfall5–15 %
Defekte Fenster/Zugluft5–10 %
Route abgeschlossen ✓
› Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Die Heizung fiel im Januar aus. Telefonisch wurde mir Behebung versprochen, aber nichts passierte. Eine Woche später schickte ich ein Einschreiben mit Beschreibung und 7-Tage-Frist. Am nächsten Tag kam der Handwerker. Das Schreiben hat gezeigt, dass ich es ernst meine.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Mindern Sie nie die komplette Miete — nur den angemessenen Prozentsatz. Sollte der Vermieter widersprechen, legt das Gericht den genauen Betrag fest. Für solche Fälle lohnt sich die Mitgliedschaft im Mieterverein (ab ca. 10 € pro Monat).


HÄUFIGE FRAGEN

Um wie viel Prozent kann die Miete gemindert werden? ▾

Die Mietminderung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Richtwerte aus der Rechtsprechung: Heizungsausfall im Winter 20–100 %, Schimmel 10–80 % je nach Ausmaß, Dauerlärm durch Baustelle 10–30 %, kein Warmwasser 5–20 %, Aufzugsausfall im Hochhaus 5–15 %. Der genaue Prozentsatz hängt von den konkreten Umständen ab.

Muss die Mängelanzeige per Einschreiben geschickt werden? ▾

Rechtlich ist jede nachweisbare Zugangsform ausreichend. Das Einschreiben mit Rückschein bietet jedoch den besten Nachweis. Eine E-Mail ist zulässig, wenn der Vermieter darauf explizit geantwortet hat. Eine persönliche Übergabe ist nur mit Zeugen oder schriftlicher Empfangsbestätigung zu empfehlen.

Kann der Vermieter wegen Mietminderung kündigen? ▾

Nein, sofern die Mietminderung rechtmäßig ist: Mangel ist dokumentiert, Vermieter wurde informiert, Frist ist abgelaufen. Eine unberechtigte Kündigung ist anfechtbar. Wird mehr als eine Monatsmiete einbehalten, steigt das Risiko — im Zweifel Mieterverein konsultieren.

OFFIZIELLE QUELLEN

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