Was ist das und wann erledigen?
Der Mietvertrag regelt alle Rechte und Pflichten des Mietverhältnisses. Deutsche Standardverträge enthalten häufig Klauseln, die gerichtlich als unwirksam eingestuft werden — die Sie aber erst beim Auszug bemerken. Lesen Sie den gesamten Vertrag vor der Unterzeichnung — Sie haben das Recht, ein Exemplar mit nach Hause zu nehmen.
Wichtige Prüfpunkte
Miete:
Stellen Sie sicher, dass die Warmmiete aufgeschlüsselt ist: Kaltmiete + Nebenkostenvorauszahlung. Eine fehlende Aufschlüsselung sollte schriftlich nachgefordert werden.
Vertragstyp:
Unbefristete Mietverträge sind für Mieter vorteilhafter — die Norm. Ein befristeter Vertrag nach § 575 BGB ist nur zulässig, wenn der Vermieter einen konkreten Grund nennt (Eigenbedarf, geplanter Abriss oder Umbau). Ein befristeter Vertrag „ohne Begründung“ ist in der Regel unwirksam.
Renovierung:
Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen werden vom BGH systematisch für unwirksam erklärt. Steht eine solche Klausel im Vertrag, sind Sie rechtlich nicht zur Einhaltung verpflichtet — lassen Sie sich im Zweifelsfall vom Mieterbund beraten.
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