RECHNER
GKV oder PKV: Beitragsrechner Krankenversicherung 2026
Berechnen Sie Ihren GKV-Beitrag (inkl. Pflegeversicherung) und prüfen Sie, ob Sie über der Versicherungspflichtgrenze liegen und in die PKV wechseln dürfen — mit den amtlichen Werten 2026.
Ihr Jahresentgelt liegt über der Versicherungspflichtgrenze — Sie dürfen in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
Ihr Jahresentgelt liegt unter 77.400 € (Versicherungspflichtgrenze) — für Angestellte gilt die GKV-Pflicht. Sparen können Sie durch den Wechsel zu einer Kasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag.
Ihr GKV-Beitrag (monatlich)
- Beitragsbemessungsgrundlage
- —
- Krankenversicherung (GKV) (—)
- —
- Pflegeversicherung (—)
- —
- Ihr Anteil pro Monat
- —
- Arbeitgeberanteil
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Als Selbstständige/r tragen Sie den Beitrag allein (auch bei niedrigem Einkommen gilt ein Mindestbeitrag).
PKV: das sollten Sie vor dem Wechsel bedenken
- ▪ Für junge, gesunde Gutverdiener ist die PKV heute oft günstiger — der Beitrag steigt aber mit dem Alter, nicht mit dem Einkommen.
- ▪ In der GKV ist die Familie kostenlos mitversichert (Familienversicherung), in der PKV zahlt jedes Familienmitglied einzeln.
- ▪ Die Rückkehr in die GKV ist schwierig, ab 55 praktisch ausgeschlossen.
- ▪ Vorerkrankungen erhöhen den PKV-Tarif oder führen zur Ablehnung — der Tarif steht erst nach der Gesundheitsprüfung fest.
Berechnung mit den amtlichen Werten 2026 (allgemeiner Beitragssatz 14,6 % + Zusatzbeitrag, Pflege 3,6 %, Beitragsbemessungsgrenze). Vereinfachte Schätzung, keine Versicherungs- oder Finanzberatung: Wahltarife, die sächsische Pflege-Verteilung und individuelle PKV-Faktoren bleiben unberücksichtigt. Der PKV-Tarif steht erst nach Gesundheitsprüfung fest.
✓ Aktualität geprüft am: 16. Juli 2026
Alle Rechenwerte und Grenzen entsprechen den offiziellen Angaben der Behörden:
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Sie bleiben in der GKV? Kassen vergleichen
Der Zusatzbeitrag unterscheidet sich um 1–2 Prozentpunkte — bei hohem Gehalt sind das mehrere hundert Euro pro Jahr:
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🏥 Ausführlicher Guide: Krankenversicherung in Deutschland wählen →Häufige Fragen
Versicherungspflichtgrenze vs. Beitragsbemessungsgrenze — was ist der Unterschied?
Die Versicherungspflichtgrenze (77.400 €/Jahr, 2026) entscheidet, ob Angestellte in die PKV wechseln dürfen. Die Beitragsbemessungsgrenze (69.750 €/Jahr) deckelt den Beitrag: Einkommen darüber bleibt beitragsfrei.
Ich verdiene mehr als die Grenze — muss ich in die PKV?
Nein. Der Wechsel ist ein Recht, keine Pflicht. Sie können freiwillig gesetzlich versichert bleiben — für Familien und ab ca. 40 Jahren ist das langfristig oft die bessere Wahl.
Ist die PKV wirklich günstiger als die GKV?
Kurzfristig oft ja — besonders für junge, gesunde Gutverdiener, denn der PKV-Beitrag richtet sich nach Alter und Gesundheit, nicht nach Einkommen. Im Alter steigen die PKV-Beiträge jedoch deutlich. Rechnen Sie über Jahrzehnte, nicht über das erste Jahr.
Kann ich von der PKV zurück in die GKV?
Nur schwer. Sie müssen wieder versicherungspflichtig werden (z. B. Gehalt unter der Grenze). Ab 55 ist die Rückkehr praktisch ausgeschlossen — das größte irreversible Risiko der PKV-Entscheidung.
Was ist der Zusatzbeitrag und warum zahle ich mehr als Kollegen?
Jede Kasse erhebt zusätzlich zu 14,6 % einen eigenen Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2026: 2,9 %). Die Spanne beträgt 1–2 Prozentpunkte — am Beitragsdeckel mehrere hundert Euro jährlich. Ein Kassenwechsel ist nach 12 Monaten Mitgliedschaft möglich.
Ich bin selbstständig — wie hoch ist mein Mindestbeitrag?
Selbstständige sind freiwillig versichert und tragen den Beitrag allein. Auch bei geringem Einkommen gilt die Mindestbemessungsgrundlage — in der Praxis rund 250–350 € monatlich inkl. Pflege. Bei dauerhaft hohem Einkommen wählen viele die PKV.
Warum zahlen Kinderlose mehr?
In der Pflegeversicherung gilt ab 23 ein Kinderlosenzuschlag von 0,6 %. Eltern erhalten umgekehrt Abschläge: 0,25 Prozentpunkte je Kind vom 2. bis 5. Kind unter 25 Jahren.