Hundesteuer in Erfurt: 120 € pro Jahr
Wer in Erfurt einen Hund hält, zahlt für den ersten Hund 120 € im Jahr. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt in der Fassung vom 28. Januar 2003 — wir haben sie am 05.09.2026 zuletzt geprüft.
| Erster Hund „Landeshauptstadt Erfurt jährlich je Hund: für den Ersthund 120,00 EUR“ | 120 € |
| Zweiter Hund „für jeden weiteren Hund 144,00 EUR“ | 144 € |
Die Beträge stehen so in der Satzung. Ob die Steuer für den zweiten Hund zusätzlich oder je Hund gilt, formulieren die Städte unterschiedlich — deshalb steht neben jedem Betrag der Originalsatz, und wir rechnen nichts zusammen.
Viel oder wenig?
Unter 48 verglichenen Städten liegt Erfurt auf Platz 14 — von der günstigsten (Ingolstadt, 65 €) bis zur teuersten (Wiesbaden, 180 €). In der Mitte des Feldes liegen 132 €.
Hund anmelden in Erfurt
Die Steuer wird erst fällig, wenn der Hund angemeldet ist — und angemeldet wird er bei der Stadt, nicht bei uns. Formular und Online-Dienst für Erfurt liegen im Formularverzeichnis von amt-hilfe.de, täglich auf Erreichbarkeit geprüft.
Formular für Erfurt ansehen ↗Quelle: Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Erfurt (HStSErf) ↗ · vom 28. Januar 2003
Von uns geprüft am 05.09.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist allein die geltende Satzung der Stadt Erfurt.