Hundesteuer in Gelsenkirchen: 129 € pro Jahr
Wer in Gelsenkirchen einen Hund hält, zahlt für den ersten Hund 129 € im Jahr. Für einen gefährlichen Hund verlangt die Stadt 672 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt in der Fassung vom 12.12.2024 — wir haben sie am 15.08.2026 zuletzt geprüft.
| Erster Hund „1. ein Hund gehalten wird: 129 Euro“ | 129 € |
| Zweiter Hund „2. zwei Hunde gehalten werden: 147 Euro“ | 147 € |
| Dritter Hund und weitere „3. drei oder mehr Hunde gehalten werden: 168 Euro“ | 168 € |
| Gefährlicher Hund / Listenhund „1. ein solcher Hund gehalten wird: 672 Euro“ | 672 € |
Die Beträge stehen so in der Satzung. Ob die Steuer für den zweiten Hund zusätzlich oder je Hund gilt, formulieren die Städte unterschiedlich — deshalb steht neben jedem Betrag der Originalsatz, und wir rechnen nichts zusammen.
Viel oder wenig?
Unter 48 verglichenen Städten liegt Gelsenkirchen auf Platz 22 — von der günstigsten (Ingolstadt, 65 €) bis zur teuersten (Wiesbaden, 180 €). In der Mitte des Feldes liegen 132 €.
Hund anmelden in Gelsenkirchen
Die Steuer wird erst fällig, wenn der Hund angemeldet ist — und angemeldet wird er bei der Stadt, nicht bei uns. Formular und Online-Dienst für Gelsenkirchen liegen im Formularverzeichnis von amt-hilfe.de, täglich auf Erreichbarkeit geprüft.
Formular für Gelsenkirchen ansehen ↗Quelle: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt ↗ · vom 17.12.2020 · zuletzt geändert 12.12.2024 · in Kraft seit 01.01.2025
Von uns geprüft am 15.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist allein die geltende Satzung der Stadt Gelsenkirchen.