Hundesteuer in Mönchengladbach: 138 € pro Jahr
Wer in Mönchengladbach einen Hund hält, zahlt für den ersten Hund 138 € im Jahr. Für einen gefährlichen Hund verlangt die Stadt 720 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt in der Fassung vom 14. September 2022 — wir haben sie am 15.08.2026 zuletzt geprüft.
| Erster Hund „a) nur ein Hund gehalten wird 138,00 EUR“ | 138 € |
| Zweiter Hund „b) zwei Hunde gehalten werden, je Hund 165,60 EUR“ | 165,60 € |
| Dritter Hund und weitere „c) drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 207,00 EUR“ | 207 € |
| Gefährlicher Hund / Listenhund „a) nur ein Hund gehalten wird 720,00 EUR“ | 720 € |
Die Beträge stehen so in der Satzung. Ob die Steuer für den zweiten Hund zusätzlich oder je Hund gilt, formulieren die Städte unterschiedlich — deshalb steht neben jedem Betrag der Originalsatz, und wir rechnen nichts zusammen.
Viel oder wenig?
Unter 48 verglichenen Städten liegt Mönchengladbach auf Platz 28 — von der günstigsten (Ingolstadt, 65 €) bis zur teuersten (Wiesbaden, 180 €). In der Mitte des Feldes liegen 132 €.
Hund anmelden in Mönchengladbach
Die Steuer wird erst fällig, wenn der Hund angemeldet ist — und angemeldet wird er bei der Stadt, nicht bei uns. Formular und Online-Dienst für Mönchengladbach liegen im Formularverzeichnis von amt-hilfe.de, täglich auf Erreichbarkeit geprüft.
Formular für Mönchengladbach ansehen ↗Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Mönchengladbach ↗ · vom 14. September 2022
Von uns geprüft am 15.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist allein die geltende Satzung der Stadt Mönchengladbach.