Hundesteuer in Trier: 168 € pro Jahr
Wer in Trier einen Hund hält, zahlt für den ersten Hund 168 € im Jahr. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt in der Fassung vom 23.05.2003 — wir haben sie am 15.08.2026 zuletzt geprüft.
| Erster Hund „a) 120,00 Euro für den ersten Hund b) 168,00 Euro“ | 168 € |
| Zweiter Hund „b) 168,00 Euro für den zweiten Hund c) 228,00 Euro“ | 228 € |
Die Beträge stehen so in der Satzung. Ob die Steuer für den zweiten Hund zusätzlich oder je Hund gilt, formulieren die Städte unterschiedlich — deshalb steht neben jedem Betrag der Originalsatz, und wir rechnen nichts zusammen.
Viel oder wenig?
Unter 48 verglichenen Städten liegt Trier auf Platz 45 — von der günstigsten (Ingolstadt, 65 €) bis zur teuersten (Wiesbaden, 180 €). In der Mitte des Feldes liegen 132 €.
Hund anmelden in Trier
Die Steuer wird erst fällig, wenn der Hund angemeldet ist — und angemeldet wird er bei der Stadt, nicht bei uns. Formular und Online-Dienst für Trier liegen im Formularverzeichnis von amt-hilfe.de, täglich auf Erreichbarkeit geprüft.
Formular für Trier ansehen ↗Quelle: Satzung der Stadt Trier über die Erhebung von ↗ · vom 23.05.2003 · in Kraft seit 01.01.2004
Von uns geprüft am 15.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist allein die geltende Satzung der Stadt Trier.