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SCHRITT

Warum der Gast eine Versicherung braucht

Ohne Krankenversicherung wird kein Schengen-Visum erteilt. Die Anforderungen sind formal festgelegt: Mindestdeckung, Gültigkeit für den gesamten Zeitraum und für den gesamten Raum.

✓ Geprüft: 1.8.2026

WAS ZU TUN

Die Reisekrankenversicherung für den Gast ist keine Empfehlung, sondern eine formale Anforderung des Visumpakets, und die Vorgaben sind recht streng. Sie gehören vor dem Abschluss geprüft, denn eine unpassende Police schickt das ganze Paket zurück.

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Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Ich hatte die Police nur für Deutschland abgeschlossen, weil der Besuch zu uns kam. Die Visastelle schickte das Paket zurück — nötig ist der gesamte Schengen-Raum.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Gleichen Sie die Daten der Police vor der Einreichung mit dem Visumantrag ab. Ein Tag Abweichung ist der häufigste Grund für eine Rückgabe.


HÄUFIGE FRAGEN

Ist die Versicherung für das Visum Pflicht?

Ja, der Nachweis einer Reisekrankenversicherung gehört zum Pflichtpaket für ein Schengen-Visum. Ohne ihn wird der Antrag nicht angenommen, und die Verpflichtungserklärung ersetzt diesen Punkt nicht — es sind zwei verschiedene Anforderungen.

Welche Anforderungen gelten für die Police?

Eine Mindestdeckungssumme ist in den Regeln für die Visumerteilung festgelegt, die Police muss im gesamten Schengen-Raum gelten und den kompletten Aufenthalt abdecken, einschließlich Notfallbehandlung und Rückführung.

Wer zahlt die Versicherung — Gast oder Gastgeber?

Das Gesetz regelt es nicht: Abschluss und Zahlung können von beiden kommen. In der Praxis übernimmt es häufig der Gastgeber, weil der Abschluss von Deutschland aus einfacher ist und die Anforderungen bekannt sind.

Ersetzt die Versicherung die Verpflichtungserklärung?

Nein, und umgekehrt ebenso wenig. Die Erklärung deckt den Lebensunterhalt samt Krankheitskosten ab, die Versicherung verlagert den größten Teil dieses Risikos auf den Versicherer. Die Visastelle sieht beide Dokumente an.

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