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SCHRITT

Rente: Anspruch und Mindestwartezeit

Den Anspruch auf Altersrente öffnet die Wartezeit — mindestens 5 Jahre. EU-Zeiten zählen mit, die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.

✓ Geprüft: 18.7.2026

WAS ZU TUN

BEHÖRDE

Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Öffentlich-rechtliche Körperschaft

Rente, Kontenklärung und Reha laufen über die Deutsche Rentenversicherung — mit persönlicher Beratung und Online-Diensten (eService).

Der größte Zuwanderer-Mythos: neu hier, also keine Rente. Tatsächlich sind 5 Jahre eine niedrige Schwelle, und EU-Jahre zählen mit. Selbst wenige deutsche Jahre sichern eine lebenslange, wenn auch kleine, angepasste Zahlung.

Nächster Schritt →
› Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Mir fehlten 8 Monate zur Wartezeit vor dem Wegzug — die DRV riet zu freiwilligen Beiträgen, der Anspruch blieb. Sonst wären die Beitragsjahre fast verloren gewesen.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Bei Arbeit in mehreren EU-Ländern die Nachweise von überall aufheben: bei der Rente werden sie zusammengeführt, eine verlorene Bescheinigung sind verlorene Jahre.


HÄUFIGE FRAGEN

3 Jahre Deutschland, 4 Jahre EU-Ausland — habe ich Anspruch? ▾

Ja: nach EU-Koordinierung werden die Zeiten zusammengerechnet (3+4=7 > 5), das deutsche Minimum ist erfüllt. Jedes Land zahlt später seinen Teil.

Beeinflusst die Staatsangehörigkeit den Anspruch? ▾

Nein. Die Rente hängt an Beiträgen, nicht am Pass. Ein Drittstaatsangehöriger mit deutschen Zeiten bekommt Rente wie ein Deutscher.

Es fehlen ein paar Monate bis 5 Jahre — was tun? ▾

Die Lücke lässt sich mit freiwilligen Beiträgen schließen (nächster Schritt). Selbst fehlende Monate öffnen oft den Anspruch auf die ganze Rente.

OFFIZIELLE QUELLEN

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