Drei statt fünf Jahre sind ein erheblicher Vorteil — aber beide Fristen müssen erfüllt sein: mindestens 3 Jahre Aufenthalt UND 2 Jahre Ehe zum Zeitpunkt der Entscheidung.
Einbürgerung als Ehepartner deutscher Staatsangehöriger
Ehepartner von Deutschen werden früher eingebürgert: 3 Jahre Aufenthalt bei 2 Jahren Ehe (§ 9 StAG). Die übrigen Voraussetzungen gelten unverändert.
✓ Geprüft: 15.8.2026
WAS ZU TUN
Ausländerbehörde (ABH)
Kommunale BehördeZuständig ist die Ausländerbehörde an Ihrer Meldeadresse. PLZ eingeben — wir zeigen Ihre.
› Details und Tipps
Ein halbes Jahr vor der 3-Jahres-Marke mit den Unterlagen begonnen: Sprachzertifikat und der Test Leben in Deutschland lassen sich vorab ablegen, damit zum Aufenthaltsdatum alles bereit ist.
B1 genügt — den früheren Bonus für C1 gibt es seit dem 08.10.2025 nicht mehr, der Ehegattenweg ist der einzige kurze geblieben. Fragen Sie stattdessen die eigene Einbürgerungsbehörde, wie sie die zwei Ehejahre zählt: Das wird unterschiedlich gehandhabt.
HÄUFIGE FRAGEN
Mein Ehepartner ist Deutscher. Reichen wirklich 3 Jahre? ▾
Ja: bei Ehe mit einem Deutschen ist die Einbürgerung nach 3 Jahren Aufenthalt und mindestens 2 Jahren Ehe möglich. Die übrigen Bedingungen (Sprache, Test, Unterhalt) gelten gleich.
Während des Verfahrens geschieden — was dann? ▾
Der Ehegattenweg hängt an der bestehenden Ehe. Bei Scheidung gelten die allgemeinen Fristen (5 Jahre), die bereits erreichten Jahre bleiben aber erhalten.
Zählt eine im Ausland geschlossene Ehe? ▾
Ja, wenn sie in Deutschland anerkannt ist — meist über Legalisation/Apostille der Urkunde, ggf. Nachbeurkundung beim Standesamt.
Was passiert bei Scheidung vor der Entscheidung? ▾
Die Voraussetzung des § 9 StAG entfällt — der Antrag wird nach den allgemeinen Regeln (5 Jahre) geprüft. Eine Scheidung nach der Einbürgerung berührt den Pass nicht.