Die Frist ist nach der Begründung das Zweite, was geprüft wird, und hier wird am häufigsten zu Ihren Gunsten geirrt. Sie wächst mit der Wohndauer, und der Unterschied zwischen drei und neun Monaten ist der zwischen Hektik und normaler Suche.
Fristen: drei, sechs oder neun Monate
Die Kündigungsfrist hängt davon ab, wie lange Sie in der Wohnung leben. Nach fünf und nach acht Jahren verlängert sie sich um jeweils drei Monate.
✓ Geprüft: 1.8.2026
WAS ZU TUN
› Details und Tipps
Wir wohnten sechs Jahre dort, im Schreiben standen drei Monate. Ein Brief mit dem Hinweis auf die richtige Frist brachte uns drei zusätzliche Monate zum Suchen.
Rechnen Sie die Frist am ersten Tag selbst nach. Das dauert fünf Minuten und bestimmt, wie viel Zeit Sie tatsächlich haben.
HÄUFIGE FRAGEN
Welche Frist hat der Vermieter? ▾
Die Grundfrist beträgt drei Monate. Sie verlängert sich um drei Monate nach fünf Jahren seit Überlassung des Wohnraums und um weitere drei nach acht Jahren. Bei langer Mietdauer geht es also um sechs oder neun Monate.
Ab welchem Tag läuft die Frist? ▾
Es gilt dieselbe Regel wie bei Ihrer eigenen Kündigung: Das Schreiben muss spätestens am dritten Werktag des Monats zugehen, damit dieser Monat zählt. Geht es später zu, verschiebt sich alles um einen Monat.
Was, wenn der Vermieter falsch gerechnet hat? ▾
Eine zu kurze Frist macht die Kündigung in der Regel nicht unwirksam, ausziehen müssen Sie aber erst zum richtigen Termin. Auf den Fehler weist man schriftlich und früh hin, nicht erst am genannten Tag.
Darf man früher ausziehen als angegeben? ▾
Ein früherer Auszug ist einvernehmlich möglich, die Vereinbarung gehört aber schriftlich, mit klarem Endtermin und Regelung zur Miete. Einfach früher ausziehen und weiter Mieter bleiben heißt weiter zahlen.