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↰ Hund: Steuer und Versicherung
SCHRITT

Hundesteuer: den Hund anmelden

Anmeldung in den ersten Wochen nach Anschaffung. Den Satz legt die Gemeinde fest: rund 30–180 € im Jahr, Listenhunde deutlich teurer.

✓ Geprüft: 15.8.2026

WAS ZU TUN

BEHÖRDE

Bürgeramt / Bürgerbüro

Kommunale Behörde

Jede Stadt hat ihr eigenes Bürgeramt. PLZ eingeben — wir zeigen das Amt Ihrer Stadt.

DOKUMENTE 2
KOSTEN

Der Satz variiert nach Gemeinde und Rasse: Der Zweithund kostet fast überall mehr, Listenhunde bis zu 800 € jährlich.

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› Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Den Hund in der ersten Woche online angemeldet — viele Städte erlauben das. Es kam die Hundesteuermarke fürs Halsband; das Ordnungsamt kontrolliert sie in Parks tatsächlich.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Diensthunde, Blindenführhunde und Tierheimhunde sind im ersten Jahr oft befreit oder ermäßigt. Beim Steueramt fragen — die Vergünstigung gibt es auf Antrag, nicht automatisch.


HÄUFIGE FRAGEN

Muss der Hund sofort steuerlich angemeldet werden? ▾

Ja, meist binnen eines Monats nach Anschaffung — beim Steueramt/Bürgeramt der Stadt. Verspätung bringt Nachzahlung und Bußgeld. Der Satz hängt von der Stadt ab: ~30 bis 180 € im Jahr für den ersten Hund.

Ist der zweite Hund teurer? ▾

Fast überall ja: Städte erhöhen bewusst je weiterem Hund (Progression), Listenhunde vielfach. Die Sätze der eigenen Stadt vor dem zweiten Hund prüfen.

Was passiert ohne Anmeldung? ▾

Bei Kontrollen (Hundemarke!) drohen Nachzahlung für alle Jahre plus Bußgeld. Gemeinden gleichen Daten mit Tierärzten und Züchtern ab.

Hund aus dem Tierheim — gibt es Ermäßigungen? ▾

Viele Gemeinden befreien Tierheimhunde für 1–2 Jahre — bei der Anmeldung fragen.

Wir ziehen in eine andere Stadt? ▾

Die Hundesteuer hängt an der Gemeinde: in der alten abmelden, in der neuen anmelden — wie beim Wohnsitz.

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