Prüfen, ob überhaupt eine Zulassung nötig ist
Das Handwerk ist in drei Gruppen geteilt, und nur eine verlangt die Eintragung in die Handwerksrolle. Ein Fehler an dieser Stelle kostet nicht ein Bußgeld, sondern die Tätigkeit selbst.
✓ Geprüft: 11.8.2026
WAS ZU TUN
› Details und Tipps
Fangen Sie nicht mit dem Firmennamen an, sondern mit Anlage A: dieselbe Tätigkeit kann zulassungsfrei sein oder einen Meister verlangen, je nachdem welche Arbeiten konkret ausgeführt werden.
Die Anzeige beim zulassungsfreien Handwerk ist keine Formalie für später. Das Gesetz verlangt sie unverzüglich, und die Kammer erfährt über das Gewerbeamt ohnehin von Ihnen.
Nützliche Tools
- Anerkennung in Deutschland education
Portal des Bundes zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen: zuständige Stelle je Beruf und erforderliche Unterlagen.
HÄUFIGE FRAGEN
Was ist die Handwerksrolle? ▾
Ein Verzeichnis, das die Handwerkskammer führt. Der selbständige Betrieb eines Handwerks aus Anlage A als stehendes Gewerbe ist nur den dort eingetragenen natürlichen Personen, juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet.
Welche Handwerke sind zulassungspflichtig? ▾
Die in Anlage A aufgeführten: 53 Gewerbe, von Maurern, Dachdeckern und Elektrotechnikern über Kraftfahrzeugtechniker und Friseure bis zu Bäckern, Augenoptikern und Zahntechnikern. Die Liste steht im Gesetz und ändert sich nur durch Rechtsverordnung.
Und wenn meine Tätigkeit nicht darin steht? ▾
Dann ist es ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe aus Anlage B. Eine Zulassung ist nicht nötig, Beginn und Ende sind aber unverzüglich der Handwerkskammer des Bezirks anzuzeigen.
Was bedeutet „wesentliche Tätigkeiten“? ▾
Ein Betrieb gehört zum zulassungspflichtigen Handwerk, wenn für dieses Handwerk wesentliche Tätigkeiten ausgeübt werden. Nicht wesentlich sind insbesondere solche, die in bis zu drei Monaten erlernt werden können, und solche, die für das Gesamtbild des Handwerks nebensächlich sind.
Kann man einfach nur einfache Arbeiten anbieten? ▾
Diese Abgrenzung gibt es, sie ist aber eng: Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass mehrere einfache Tätigkeiten in der Gesamtbetrachtung doch wesentlich für ein bestimmtes Handwerk sein können. Die Grenze zieht die Kammer, und darüber wird häufig gestritten.