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↰ Krankengeld und Lohnfortzahlung
SCHRITT

Krankengeld: Die Zahlung der Kasse

Ab Woche 7 zahlt die Kasse rund 70 % vom Brutto (höchstens 90 % vom Netto) bis zu 78 Wochen. Eisernes Gesetz: die Folge-AU spätestens am nächsten Werktag.

✓ Geprüft: 18.7.2026

WAS ZU TUN

KOSTEN

Die Lücke zwischen zwei AUs ist die teuerste Formalie der deutschen Medizin: ein Tag Unterbrechung kostet Status und oft den Versicherungsschutz. Erinnerung 3 Tage vor Ablauf jeder AU setzen — Freitag-Montag ist die gefährlichste Kombination.

Route abgeschlossen ✓
› Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Eisernes Gesetz: die Folge-AU hole ich spätestens am nächsten Werktag nach Ende der alten. Ein Kalendertag Lücke kostet den Anspruch — Erinnerung 3 Tage vor Ablauf jeder Bescheinigung.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Freitag-Montag ist die gefährlichste Lücken-Kombination: der Arzt hat am Wochenende zu. Den Termin vorher holen, nicht am letzten Tag. Berechnung: ~70 Prozent brutto, maximal 90 Prozent netto, bis 78 Wochen.

Nützliche Tools

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HÄUFIGE FRAGEN

Kann mir während der Krankschreibung gekündigt werden? ▾

Die Krankschreibung schützt nicht vor Kündigung — aber die Kündigung beendet das Krankengeld nicht: die Kasse zahlt, solange Sie arbeitsunfähig sind, auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses.

Die Kasse lädt zum Medizinischen Dienst — schlimm? ▾

Nein, Routine bei langen Krankschreibungen. Fragebögen fristgerecht beantworten und hingehen: Ignorieren ist ein formaler Grund für den Zahlungsstopp. Bei echter Arbeitsunfähigkeit nichts zu fürchten.

Was passiert nach 78 Wochen (Aussteuerung)? ▾

Das Krankengeld endet (Aussteuerung). Wer weiter arbeitsunfähig ist, meldet sich bei der Arbeitsagentur (ALG I nach der Nahtlosigkeitsregelung) oder beantragt eine Erwerbsminderungsrente — die Kasse informiert vorab.

Wie viel Geld bekomme ich? ▾

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts (Regelentgelt) und darf dabei 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen — § 47 Abs. 1 SGB V. Von diesem Betrag gehen noch Ihre Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab, netto bleibt also weniger als das gewohnte Gehalt.

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