Die medizinisch-psychologische Untersuchung heißt umgangssprachlich Idiotentest, und dieser Name führt in die Irre. Angeordnet wird sie nicht als Strafe, sondern wenn die Behörde Zweifel an der Fahreignung hat. Die Anlässe für solche Zweifel benennt die Verordnung recht konkret.
Wann eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet wird
Die MPU wird nicht wegen der Schwere der Tat angeordnet, sondern bei Zweifeln an der Fahreignung. Die Anlässe stehen in der Verordnung, Alkohol und Betäubungsmittel jeweils gesondert.
✓ Geprüft: 2.8.2026
WAS ZU TUN
› Details und Tipps
Bekannte erzählten von ganz anderen Zahlen und davon, dass es beim ersten Mal keine MPU gebe. In meiner Anordnung stand ein konkreter Anlass aus der Verordnung, und es war ein völlig anderer als der, von dem mir berichtet wurde.
Die einzige verlässliche Quelle zum Grund ist die Anordnung selbst. Darin steht immer, welcher Umstand die Zweifel ausgelöst hat. Mit diesem Text beginnt man, nicht mit Foren.
HÄUFIGE FRAGEN
Ab welchem Alkoholwert wird eine Untersuchung angeordnet? ▾
Die Verordnung nennt das Führen eines Fahrzeugs bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr beziehungsweise einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg pro Liter oder mehr. Daneben stehen wiederholte Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss sowie Anzeichen für Alkoholmissbrauch.
Ist unterhalb dieses Werts eine Untersuchung ausgeschlossen? ▾
Nein. Neben dem Grenzwert nennt die Verordnung weitere Tatsachen, die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen, sowie wiederholte Zuwiderhandlungen. Entschieden wird deshalb nicht nach einer Zahl allein, und maßgeblich ist der in Ihrer Anordnung genannte Anlass.
Was gilt bei Betäubungsmitteln? ▾
Dafür bestehen eigene Regelungen getrennt vom Alkohol, und der Maßstab ist strenger. Es kommt auf Art des Stoffs und Umstände an, weshalb Verallgemeinerungen hier besonders unangebracht sind — zu lesen ist die konkrete Norm, auf die sich die Behörde stützt.
Wird die MPU wegen Punkten angeordnet? ▾
Das Erreichen von acht Punkten führt für sich genommen zur Entziehung und nicht zur Untersuchung. Bei der späteren Neuerteilung prüft die Behörde jedoch die Eignung, und dort wird eine Untersuchung wahrscheinlich. Die genaue Verknüpfung ergibt sich aus der Entscheidung im Einzelfall.