Die Privatinsolvenz beginnt in Deutschland mit Buchhaltung, nicht mit dem Gericht. Nötig ist eine vollständige Liste: wer, wie viel, aus welchem Grund und in welchem Stadium. Solange dieses Bild fehlt, bringen weder die kostenlose Beratung noch ein Einigungsversuch etwas.
Das vollständige Bild der Schulden
Das Verfahren beginnt nicht beim Gericht, sondern bei einer Liste. Solange nicht alle Gläubiger und Beträge bekannt sind, funktionieren weder Beratung noch Einigungsversuch.
✓ Geprüft: 15.8.2026
WAS ZU TUN
› Details und Tipps
Ich dachte, ich hätte sieben Gläubiger. Nach Selbstauskunft und Kontoauszügen waren es elf — zwei Forderungen waren verkauft worden, die Post ging an die alte Adresse.
Legen Sie einen Ordner an und heften Sie jedes Schreiben ab, auch die unangenehmen. Die Beratung beginnt bei den Unterlagen, ohne sie verpufft der erste Termin.
HÄUFIGE FRAGEN
Wozu eine vollständige Liste, wenn ohnehin viel offen ist? ▾
Weil vom Umfang der Liste das Ergebnis abhängt. Ein nicht angemeldeter Gläubiger riskiert, außerhalb der Restschuldbefreiung zu bleiben, und meldet sich nach dem Verfahren erneut. Vollständigkeit schützt hier Sie, nicht die Gläubiger.
Woher die Daten nehmen, wenn über Jahre Post verloren ging? ▾
Beginnen Sie mit der kostenlosen Selbstauskunft bei der Auskunftei: Dort stehen laufende Verpflichtungen und Zahlungsstörungen. Ergänzt wird das durch Kontoauszüge mehrerer Jahre und Saldoanfragen bei den Gläubigern.
Welche Schulden bleiben trotz Verfahren bestehen? ▾
Das Gesetz nennt die Ausnahmen ausdrücklich: Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, aus vorsätzlich verletzter Unterhaltspflicht sowie Geldstrafen und vergleichbare Sanktionen. Sie bestehen nach dem Verfahren fort — das gehört vorher gewusst.
Sollte man einzelne Gläubiger vorab bedienen? ▾
Zahlungen an einzelne Gläubiger vor dem Verfahren können als Bevorzugung angefochten werden. Bevor in dieser Lage etwas gezahlt wird, gehört die Frage in die Beratung — sonst schafft die Zahlung ein Problem statt einer Lösung.