Der häufigste Fehler ist, einen Anwalt zu beauftragen und vor Gericht zu ziehen, ohne die Deckungszusage einzuholen: ist der Fall ausgeschlossen, zahlt man selbst. Der richtige Ablauf: Streit → Deckungsanfrage → schriftliche Zusage → eigener Anwalt. Und eine Ablehnung ist kein Ende: Stichentscheid und Ombudsmann drehen viele Ablehnungen.
Rechtsschutz: So nutzen Sie sie
Die Police nützt nichts, wenn man sie nicht auslöst. Der Ablauf: erst die Deckungsanfrage, dann die freie Anwaltswahl, bei Ablehnung der Stichentscheid.
✓ Geprüft: 18.7.2026
WAS ZU TUN
› Details und Tipps
Beim Arbeitgeberstreit erst die Deckungszusage per Brief geholt, dann klagte der Anwalt. Honorar und Gericht zahlte der Versicherer direkt — außer dem Selbstbehalt ging nichts aus der Tasche.
Deckung abgelehnt — den Anwalt um den Stichentscheid nach § 128 VVG bitten: seine Erfolgseinschätzung bindet den Versicherer. Ein kostenloser, unterschätzter Hebel, den Versicherte oft nicht kennen.
HÄUFIGE FRAGEN
Was tun als Erstes im Streitfall? ▾
Nicht blind einen Anwalt beauftragen, sondern zuerst die Deckungszusage einholen (oft macht das der Anwalt mit). Die schriftliche Zusage garantiert, dass der Fall nicht ausgeschlossen ist und die Kosten übernommen werden.
Der Versicherer lehnt die Deckung ab — Ende? ▾
Nein. Nach § 128 VVG gilt bei Ablehnung der Stichentscheid: Ihr Anwalt gibt eine begründete Erfolgseinschätzung ab, die den Versicherer bindet, wenn er keinen Schiedsgutachter benennt. Dazu der Versicherungsombudsmann.
Wem zahlt die Versicherung — mir oder dem Anwalt? ▾
Meist direkt Anwalt, Gericht und Gutachtern nach Rechnung. Ihre Aufgabe ist die Deckungszusage und ihre Weitergabe; die Abrechnung läuft dann zwischen Anwalt und Versicherer.