Der ideale Rhythmus: einmal im Jahr, bei jedem Erhöhungsschreiben oder nach Ende des Bonusjahres — 15 Minuten Vergleich. Treue wird im Energiemarkt bestraft: Bestandskunden bekommen keine Boni.
Strom und Gas: Wechsel ohne Unterbrechung
Den Wechsel erledigt der neue Anbieter. Aus der Grundversorgung geht es jederzeit mit 2 Wochen Frist, Preiserhöhungen öffnen jeden Vertrag.
✓ Geprüft: 15.8.2026
WAS ZU TUN
› Details und Tipps
Beim ersten Wechsel habe ich aus alter Gewohnheit selbst gekündigt — und fast eine Lücke gebaut, weil der neue Anbieter dasselbe noch einmal tat. Einmal genügt: Ich melde nur noch den Zählerstand zum Wechseltag und prüfe die Schlussrechnung.
Das Erhöhungsschreiben lese ich inzwischen bis zum Ende: Dort steht das Sonderkündigungsrecht, und es gilt nur bis zum Tag, an dem der neue Preis greift. Einmal habe ich den Brief liegen lassen — und zahlte ein Jahr lang den Bestandskundenpreis.
HÄUFIGE FRAGEN
Der Anbieter hat im Kleingedruckten erhöht? ▾
Das Erhöhungsschreiben muss das Sonderkündigungsrecht deutlich nennen. Als Werbung getarnt — die Erhöhung ist angreifbar, kündbar ist der Vertrag bis zum Erhöhungsdatum ohnehin.
Gibt es beim Wechsel eine Stromunterbrechung? ▾
Nein, physisch ändert sich nichts — gleiches Netz, gleicher Zähler. Nur der Rechnungssteller wechselt. Abschalten beim Wechsel ist gesetzlich ausgeschlossen.
Kann der alte Anbieter den Wechsel blockieren? ▾
Nein: Der Wechsel ist Ihr gesetzliches Recht, der alte Anbieter kann ihn nicht verhindern. Offene Rechnungen treibt er getrennt ein — sie hängen den Wechsel nicht auf. Der neue Anbieter erledigt Kündigung und Ummeldung.