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↰ Wohngeld
SCHRITT

Bescheid und Weiterbewilligung

Wohngeld wird für 12 Monate bewilligt. Die Verlängerung kommt nicht automatisch — Weiterleistungsantrag 2 Monate vor Ablauf stellen.

✓ Geprüft: 15.8.2026

WAS ZU TUN

Der ärgerlichste Fehler nach der Bewilligung: die Weiterbewilligung verpassen. Die Zahlung endet still, und der neue Antrag beginnt bei null — ohne Rückwirkung.

Route abgeschlossen ✓
Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Den Bescheid Zeile für Zeile geprüft: die angesetzte Miete war zu niedrig — den Vertrag erneut beigelegt, die Summe stieg. Widerspruch binnen eines Monats, unkompliziert, der Zuschlag spürbar.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Einkommen mitten im Zeitraum verloren — nicht auf den Weiterleistungsantrag warten: sofort Neuberechnung beantragen. Wohngeld reagiert auf sinkendes Einkommen ab dem Meldemonat, nicht erst zum Jahresende.


HÄUFIGE FRAGEN

Einkommen gesunken oder Miete gestiegen — gibt es dann mehr?

Ja, und darüber wird selten geschrieben. § 27 Abs. 1 WoGG: Erhöht sich im laufenden Bewilligungszeitraum die Zahl der Haushaltsmitglieder, steigt die zu berücksichtigende Miete um mehr als **10 Prozent** oder sinkt das Gesamteinkommen um mehr als **10 Prozent**, wird das Wohngeld **auf Antrag** neu bewilligt — bei der Miete sogar rückwirkend ab Beginn des laufenden Bewilligungszeitraums. Die Schwellen sind also asymmetrisch: Nach oben rechnet die Behörde von Amts wegen erst ab 15 Prozent Einkommensplus (§ 27 Abs. 2), nach unten müssen Sie selbst tätig werden — dafür schon ab 10 Prozent.

Der Bescheid nennt weniger als erwartet — ein Fehler?

Nicht zwingend, aber prüfen: das angesetzte Einkommen und die Miete mit den eigenen Zahlen abgleichen. Fehler kommen vor. Für den Widerspruch ist ein Monat ab Bescheiddatum Zeit — kostenlos.

Das Einkommen hat sich im Jahr geändert — was tun?

Wesentliche Änderungen (Jobverlust, Gehaltssprung, Haushaltsänderung) melden: bei sinkendem Einkommen wird Wohngeld höher berechnet, bei steigendem vermeidet man Rückforderungen.

Mein Einkommen ist gestiegen — melden?

Ja, bei deutlicher Erhöhung (i. d. R. über 15 Prozent) besteht Mitteilungspflicht: Schweigen führt zu Rückforderung und möglichem Bußgeld.

Die Bearbeitung dauert — bleibe ich ohne Geld?

Bei klarer Anspruchslage können Sie einen Vorschuss beantragen. Die Wartezeit kostet nichts: Wohngeld wird ab dem Antragsmonat gezahlt.

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