Hundesteuer in Bochum: 168 € pro Jahr
Wer in Bochum einen Hund hält, zahlt für den ersten Hund 168 € im Jahr. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt in der Fassung vom 22. Oktober 2024 — wir haben sie am 15.08.2026 zuletzt geprüft.
| Erster Hund „1. nur ein Hund gehalten wird 168,00 Euro“ | 168 € |
| Zweiter Hund „2. zwei Hunde gehalten werden 192,00 Euro“ | 192 € |
| Dritter Hund und weitere „3. drei oder mehr Hunde gehalten werden 216,00 Euro“ | 216 € |
Die Beträge stehen so in der Satzung. Ob die Steuer für den zweiten Hund zusätzlich oder je Hund gilt, formulieren die Städte unterschiedlich — deshalb steht neben jedem Betrag der Originalsatz, und wir rechnen nichts zusammen.
Viel oder wenig?
Unter 48 verglichenen Städten liegt Bochum auf Platz 43 — von der günstigsten (Ingolstadt, 65 €) bis zur teuersten (Wiesbaden, 180 €). In der Mitte des Feldes liegen 132 €.
Hund anmelden in Bochum
Die Steuer wird erst fällig, wenn der Hund angemeldet ist — und angemeldet wird er bei der Stadt, nicht bei uns. Formular und Online-Dienst für Bochum liegen im Formularverzeichnis von amt-hilfe.de, täglich auf Erreichbarkeit geprüft.
Formular für Bochum ansehen ↗Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Bochum ↗ · vom 07.12.2018 · zuletzt geändert 22. Oktober 2024
Von uns geprüft am 15.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist allein die geltende Satzung der Stadt Bochum.