Hundesteuer in Dresden: 108 € pro Jahr
Wer in Dresden einen Hund hält, zahlt für den ersten Hund 108 € im Jahr. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt in der Fassung vom 7. November 2002 — wir haben sie am 15.08.2026 zuletzt geprüft.
| Erster Hund „a) für den ersten Hund 108,00 EUR“ | 108 € |
| Zweiter Hund „b) für den zweiten und jeden weiteren Hund 144,00 EUR“ | 144 € |
Die Beträge stehen so in der Satzung. Ob die Steuer für den zweiten Hund zusätzlich oder je Hund gilt, formulieren die Städte unterschiedlich — deshalb steht neben jedem Betrag der Originalsatz, und wir rechnen nichts zusammen.
Viel oder wenig?
Unter 48 verglichenen Städten liegt Dresden auf Platz 13 — von der günstigsten (Ingolstadt, 65 €) bis zur teuersten (Wiesbaden, 180 €). In der Mitte des Feldes liegen 132 €.
Hund anmelden in Dresden
Die Steuer wird erst fällig, wenn der Hund angemeldet ist — und angemeldet wird er bei der Stadt, nicht bei uns. Formular und Online-Dienst für Dresden liegen im Formularverzeichnis von amt-hilfe.de, täglich auf Erreichbarkeit geprüft.
Formular für Dresden ansehen ↗Quelle: Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung einer Hundesteuer ↗ · vom 7. November 2002
Von uns geprüft am 15.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist allein die geltende Satzung der Stadt Dresden.