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HUNDESTEUER

Hundesteuer in Freiburg im Breisgau: 120 € pro Jahr

Wer in Freiburg im Breisgau einen Hund hält, zahlt für den ersten Hund 120 € im Jahr. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt in der Fassung vom 9. Mai 2023 — wir haben sie am 15.08.2026 zuletzt geprüft.

Erster Hund „(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für a) den ersten Hund 120,00 Euro“ 120 €
Zweiter Hund „b) den zweiten und jeden weiteren Hund 240,00 Euro“ 240 €

Die Beträge stehen so in der Satzung. Ob die Steuer für den zweiten Hund zusätzlich oder je Hund gilt, formulieren die Städte unterschiedlich — deshalb steht neben jedem Betrag der Originalsatz, und wir rechnen nichts zusammen.

Viel oder wenig?

Unter 48 verglichenen Städten liegt Freiburg im Breisgau auf Platz 16 — von der günstigsten (Ingolstadt, 65 €) bis zur teuersten (Wiesbaden, 180 €). In der Mitte des Feldes liegen 132 €.

→ Alle 48 Städte im Vergleich

Hund anmelden in Freiburg im Breisgau

Die Steuer wird erst fällig, wenn der Hund angemeldet ist — und angemeldet wird er bei der Stadt, nicht bei uns. Formular und Online-Dienst für Freiburg im Breisgau liegen im Formularverzeichnis von amt-hilfe.de, täglich auf Erreichbarkeit geprüft.

Formular für Freiburg im Breisgau ansehen ↗

Quelle: Satzung ↗ · vom 9. Mai 2023

Von uns geprüft am 15.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist allein die geltende Satzung der Stadt Freiburg im Breisgau.