Hundesteuer in Freiburg im Breisgau: 120 € pro Jahr
Wer in Freiburg im Breisgau einen Hund hält, zahlt für den ersten Hund 120 € im Jahr. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt in der Fassung vom 9. Mai 2023 — wir haben sie am 15.08.2026 zuletzt geprüft.
| Erster Hund „(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für a) den ersten Hund 120,00 Euro“ | 120 € |
| Zweiter Hund „b) den zweiten und jeden weiteren Hund 240,00 Euro“ | 240 € |
Die Beträge stehen so in der Satzung. Ob die Steuer für den zweiten Hund zusätzlich oder je Hund gilt, formulieren die Städte unterschiedlich — deshalb steht neben jedem Betrag der Originalsatz, und wir rechnen nichts zusammen.
Viel oder wenig?
Unter 48 verglichenen Städten liegt Freiburg im Breisgau auf Platz 16 — von der günstigsten (Ingolstadt, 65 €) bis zur teuersten (Wiesbaden, 180 €). In der Mitte des Feldes liegen 132 €.
Hund anmelden in Freiburg im Breisgau
Die Steuer wird erst fällig, wenn der Hund angemeldet ist — und angemeldet wird er bei der Stadt, nicht bei uns. Formular und Online-Dienst für Freiburg im Breisgau liegen im Formularverzeichnis von amt-hilfe.de, täglich auf Erreichbarkeit geprüft.
Formular für Freiburg im Breisgau ansehen ↗Quelle: Satzung ↗ · vom 9. Mai 2023
Von uns geprüft am 15.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist allein die geltende Satzung der Stadt Freiburg im Breisgau.