Hundesteuer in Gütersloh: 120 € pro Jahr
Wer in Gütersloh einen Hund hält, zahlt für den ersten Hund 120 € im Jahr. Für einen gefährlichen Hund verlangt die Stadt 590 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt in der Fassung vom 18.12.2009 — wir haben sie am 15.08.2026 zuletzt geprüft.
| Erster Hund „a) nur ein Hund gehalten wird 120,00 Euro“ | 120 € |
| Zweiter Hund „b) zwei Hunde gehalten werden 140,00 Euro“ | 140 € |
| Dritter Hund und weitere „c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 160,00 Euro“ | 160 € |
| Gefährlicher Hund / Listenhund „a) nur ein Hund gehalten wird 590,00 Euro“ | 590 € |
Die Beträge stehen so in der Satzung. Ob die Steuer für den zweiten Hund zusätzlich oder je Hund gilt, formulieren die Städte unterschiedlich — deshalb steht neben jedem Betrag der Originalsatz, und wir rechnen nichts zusammen.
Viel oder wenig?
Unter 48 verglichenen Städten liegt Gütersloh auf Platz 17 — von der günstigsten (Ingolstadt, 65 €) bis zur teuersten (Wiesbaden, 180 €). In der Mitte des Feldes liegen 132 €.
Hund anmelden in Gütersloh
Die Steuer wird erst fällig, wenn der Hund angemeldet ist — und angemeldet wird er bei der Stadt, nicht bei uns. Formular und Online-Dienst für Gütersloh liegen im Formularverzeichnis von amt-hilfe.de, täglich auf Erreichbarkeit geprüft.
Formular für Gütersloh ansehen ↗Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Gütersloh ↗ · vom 18.12.2009 · in Kraft seit 01.01.2025
Von uns geprüft am 15.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist allein die geltende Satzung der Stadt Gütersloh.