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HUNDESTEUER

Hundesteuer in Karlsruhe: 144 € pro Jahr

Wer in Karlsruhe einen Hund hält, zahlt für den ersten Hund 144 € im Jahr. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt in der Fassung vom 8. Oktober 1996 — wir haben sie am 15.08.2026 zuletzt geprüft.

Erster Hund „(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 144,00 Euro“ 144 €

Die Beträge stehen so in der Satzung. Ob die Steuer für den zweiten Hund zusätzlich oder je Hund gilt, formulieren die Städte unterschiedlich — deshalb steht neben jedem Betrag der Originalsatz, und wir rechnen nichts zusammen.

Viel oder wenig?

Unter 48 verglichenen Städten liegt Karlsruhe auf Platz 31 — von der günstigsten (Ingolstadt, 65 €) bis zur teuersten (Wiesbaden, 180 €). In der Mitte des Feldes liegen 132 €.

→ Alle 48 Städte im Vergleich

Hund anmelden in Karlsruhe

Die Steuer wird erst fällig, wenn der Hund angemeldet ist — und angemeldet wird er bei der Stadt, nicht bei uns. Formular und Online-Dienst für Karlsruhe liegen im Formularverzeichnis von amt-hilfe.de, täglich auf Erreichbarkeit geprüft.

Formular für Karlsruhe ansehen ↗

Quelle: Satzung der Stadt Karlsruhe ↗ · vom 8. Oktober 1996

Von uns geprüft am 15.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist allein die geltende Satzung der Stadt Karlsruhe.