Hundesteuer in Reutlingen: 156 € pro Jahr
Wer in Reutlingen einen Hund hält, zahlt für den ersten Hund 156 € im Jahr. Für einen gefährlichen Hund verlangt die Stadt 936 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt in der Fassung vom Stadt Reutlingen Hun — wir haben sie am 15.08.2026 zuletzt geprüft.
| Erster Hund „(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für a) den ersten Hund 156,00 €“ | 156 € |
| Zweiter Hund „b) jeden weiteren Hund 312,00 €“ | 312 € |
| Gefährlicher Hund / Listenhund „c) den ersten gefährlichen Hund nach § 7 936,00 €“ | 936 € |
Die Beträge stehen so in der Satzung. Ob die Steuer für den zweiten Hund zusätzlich oder je Hund gilt, formulieren die Städte unterschiedlich — deshalb steht neben jedem Betrag der Originalsatz, und wir rechnen nichts zusammen.
Viel oder wenig?
Unter 48 verglichenen Städten liegt Reutlingen auf Platz 40 — von der günstigsten (Ingolstadt, 65 €) bis zur teuersten (Wiesbaden, 180 €). In der Mitte des Feldes liegen 132 €.
Hund anmelden in Reutlingen
Die Steuer wird erst fällig, wenn der Hund angemeldet ist — und angemeldet wird er bei der Stadt, nicht bei uns. Formular und Online-Dienst für Reutlingen liegen im Formularverzeichnis von amt-hilfe.de, täglich auf Erreichbarkeit geprüft.
Formular für Reutlingen ansehen ↗Quelle: Stadtrecht der Satzung über die Erhebung der SR Stand: ↗ · vom 18.12.2018 · in Kraft seit 01.01.2019
Von uns geprüft am 15.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist allein die geltende Satzung der Stadt Reutlingen.