Hundesteuer in Worms: 144 € pro Jahr
Wer in Worms einen Hund hält, zahlt für den ersten Hund 144 € im Jahr. Für einen gefährlichen Hund verlangt die Stadt 613 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt in der Fassung vom 15. Dezember 2011 — wir haben sie am 15.08.2026 zuletzt geprüft.
| Erster Hund „(1) Der Steuersatz beträgt: für den ersten Hund 144,00 EUR“ | 144 € |
| Zweiter Hund „für den zweiten Hund 204,00 EUR“ | 204 € |
| Dritter Hund und weitere „für jeden weiteren Hund 300,00 EUR“ | 300 € |
| Gefährlicher Hund / Listenhund „(2) Der gegenüber Abs. 1 erhöhte Steuersatz für gefährliche Hunde im Sinne des § 10 beträgt jährlich 613,00 EUR“ | 613 € |
Die Beträge stehen so in der Satzung. Ob die Steuer für den zweiten Hund zusätzlich oder je Hund gilt, formulieren die Städte unterschiedlich — deshalb steht neben jedem Betrag der Originalsatz, und wir rechnen nichts zusammen.
Viel oder wenig?
Unter 48 verglichenen Städten liegt Worms auf Platz 32 — von der günstigsten (Ingolstadt, 65 €) bis zur teuersten (Wiesbaden, 180 €). In der Mitte des Feldes liegen 132 €.
Hund anmelden in Worms
Die Steuer wird erst fällig, wenn der Hund angemeldet ist — und angemeldet wird er bei der Stadt, nicht bei uns. Formular und Online-Dienst für Worms liegen im Formularverzeichnis von amt-hilfe.de, täglich auf Erreichbarkeit geprüft.
Formular für Worms ansehen ↗Quelle: Hundesteuersatzung 9/00/3 ↗ · vom 15. Dezember 2011 · in Kraft seit 01.01.2012
Von uns geprüft am 15.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist allein die geltende Satzung der Stadt Worms.