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Vollmacht zur Kfz-Zulassung
Sie können nicht persönlich zur Zulassungsstelle? Mit dieser Vollmacht kann eine bevollmächtigte Person das Fahrzeug für Sie an-, um- oder abmelden. Wird von allen Zulassungsstellen akzeptiert.
Rechtsgrundlage: Vollmacht gemäß §§ 164 ff. BGB (gesetzlich nicht formgebunden)
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