Antworten: Wege und ihre Folgen
Es gibt mehrere Wege zu antworten, und sie beenden den Streit unterschiedlich. Daneben gibt das Gesetz dem Abgemahnten einen eigenen Anspruch, wenn die Abmahnung unberechtigt oder unwirksam war.
✓ Geprüft: 11.8.2026
WAS ZU TUN
› Details und Tipps
Antworten Sie sachlich und ohne Emotion: Das Schreiben landet wahrscheinlich als Anlage bei Gericht. Nebenbei hingeworfene Zugeständnisse werden dort wörtlich gelesen.
Der eigene Anspruch auf Ersatz der Verteidigungskosten ist kaum bekannt. Das Gesetz hat ihn gerade für massenhaft und ohne Prüfung verschickte Abmahnungen vorgesehen.
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HÄUFIGE FRAGEN
Welche Wege gibt es überhaupt? ▾
Die Verpflichtung in eigener, auf die tatsächliche Verletzung begrenzter Fassung abgeben; die Forderung insgesamt bestreiten; oder ihr vollständig nachkommen. Das Gesetz beschreibt die Verpflichtung als Weg der Beilegung und überlässt die Fassung den Beteiligten.
Kann man die Verpflichtung abgeben und trotzdem nicht zahlen? ▾
Das sind zwei getrennte Fragen. Unterlassungspflicht und Zahlungsforderungen haben verschiedene Grundlagen, und die Antwort darauf kann unterschiedlich ausfallen. Genau deshalb verlangt das Gesetz die getrennte Aufschlüsselung der Beträge.
Was gilt, wenn die Abmahnung unberechtigt war? ▾
Dann gibt das Gesetz dem Abgemahnten einen eigenen Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen seiner Rechtsverteidigung. Im Urheberrecht entfällt er, wenn für den Abmahnenden zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht erkennbar war, dass sie unberechtigt ist.
Und im Wettbewerbsrecht? ▾
Dort besteht der Gegenanspruch ebenfalls — bei unberechtigter Abmahnung, bei fehlenden Pflichtangaben oder wenn Aufwendungsersatz entgegen dem Ausschluss verlangt wird. Er ist auf die Höhe des vom Abmahnenden geltend gemachten Aufwendungsersatzes beschränkt.
Wie sollte die Antwort verschickt werden? ▾
So, dass der Versand nachweisbar ist. Der Streit darüber, ob rechtzeitig geantwortet wurde, kommt regelmäßig vor und wird über Belege entschieden, nicht über Erinnerungen.