Klagen oder aufhören — und sich danach schützen
Nach der schriftlichen Geltendmachung beginnt der zweite Abschnitt: drei Monate für die Klage, das Arbeitsgericht und der Schutz vor Maßregelung im Betrieb.
✓ Geprüft: 11.8.2026
WAS ZU TUN
› Details und Tipps
Führen Sie nach der Beschwerde ein einfaches Tagebuch: Datum, was sich geändert hat, wer es gesagt hat. Genau diese Liste wird am häufigsten zum Indiz beim Maßregelungsverbot.
Die kostenlose Beratung hilft vor Ablauf der Frist, nicht danach. Viele kommen ein halbes Jahr später zum Trost, wenn es nicht mehr um Geld geht, sondern nur noch um Anerkennung.
Nützliche Tools
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes legal-info
Bundesstelle gegen Diskriminierung: kostenlose Beratung zum AGG und Landkarte örtlicher Beratungsstellen.
- BMAS — Bundesministerium für Arbeit und Soziales legal-info
Bundesarbeitsministerium: amtliche Erläuterungen zu Arbeitsrecht, Urlaub und Arbeitszeit.
HÄUFIGE FRAGEN
Muss man vor Gericht? ▾
Nein. Viele Fälle enden mit der schriftlichen Geltendmachung oder im innerbetrieblichen Verfahren. Wird eine Klage nötig, gilt die Frist von drei Monaten ab schriftlicher Geltendmachung, und Verhandlungen verlängern sie nicht.
Gibt es kostenlose Hilfe? ▾
Ja, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berät kostenfrei und führt eine Landkarte örtlicher Beratungsstellen. Diesen Weg ersetzt kein Anwalt vor Gericht, er hilft aber bei der Einordnung, ob die Sache die Frist wert ist.
Was tun, wenn es nach der Beschwerde schlechter wird? ▾
Eine Benachteiligung wegen der Inanspruchnahme von Rechten aus diesem Gesetz ist verboten, ebenso wegen der Weigerung, eine rechtswidrige Anweisung auszuführen. Für solche Fälle gilt dieselbe Beweislastregel über Indizien.
Sind Zeugen geschützt? ▾
Ja, das Verbot gilt für Personen, die die Beschäftigten unterstützen, und für Zeugen. Das lohnt sich gegenüber Kollegen zu erwähnen, die zögern, Offensichtliches zu bestätigen.
Wirkt eine Klage auf das Arbeitsverhältnis? ▾
Rechtlich beendet ein Entschädigungsanspruch den Vertrag nicht und verpflichtet zu keinem Wechsel. Praktisch entscheiden viele darüber gesondert — und besser nicht am selben Tag wie über die Geltendmachung.