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Diskriminierung: Ansprüche nach dem AGG
Wie Sie eine Benachteiligung nach dem Gesetz einordnen, Indizien sichern und die zwei Monate für die Geltendmachung und drei für die Klage halten.
✓ Geprüft: 11.8.2026
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt vor Benachteiligung wegen acht Gründe: Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Es wirkt im Arbeitsverhältnis und in einem Teil der zivilrechtlichen Geschäfte: bei Massengeschäften, bei Geschäften, in denen die Person nachrangig ist, und bei privaten Versicherungen. Zwei Dinge machen dieses Gesetz besonders. Erstens die erleichterte Beweisführung: Indizien genügen, den Gegenbeweis führt die andere Seite. Zweitens die sehr kurze Frist: der Anspruch ist binnen zwei Monaten schriftlich geltend zu machen, und danach bleiben drei Monate für die Klage.
KOSTEN UND FRISTEN
Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen
- Schriftliche Geltendmachung binnen zwei MonatenDen Anspruch binnen zwei Monaten schriftlich geltend machenharte Frist
- Entschädigungsklage binnen drei Monaten nach schriftlicher GeltendmachungDen Anspruch binnen zwei Monaten schriftlich geltend machenharte Frist
- Im Zivilrecht zwei Monate für die GeltendmachungDen Anspruch binnen zwei Monaten schriftlich geltend machenharte Frist
Die Beträge folgen den amtlichen Gebühren zum Prüfdatum des jeweiligen Schritts. In Ihrer Stadt kann der Satz abweichen — Details im Schritt selbst.
› Mehr über diese Route
Diese Strecke geht den Weg vollständig: wie Grund und Form der Benachteiligung bestimmt werden, was überhaupt als Indiz taugt und wie es gesichert wird, ab wann die Zweimonatsfrist läuft und warum eine interne Beschwerde sie nicht verlängert, was das Gesetz zu verlangen erlaubt — Geld, aber keinen Arbeitsplatz — und wie der Schutz vor Maßregelung funktioniert, nachdem Sie sich gemeldet haben. Ihre konkrete Lage bewerten wir nicht und einen Ausgang versprechen wir nicht; in diesem Thema ist die kostenfreie Stufe vollständig — von der Beschwerde im Betrieb bis zur Beratung der Bundesstelle — und die Strecke zeigt, wo sie endet.
WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN
- Die zwei Monate beim Sammeln von Beweisen verstreichen lassen. Die Frist läuft ab Zugang der Ablehnung oder ab Kenntnis der Benachteiligung, und vollständige Beweise verlängern sie nicht.
- Die interne Beschwerde für die schriftliche Geltendmachung halten. Die Beschwerde ist zu prüfen, hält die Frist aber nicht an — beides gehört parallel.
- Einen Arbeitsplatz als Ergebnis erwarten. Das Gesetz schließt einen Anspruch auf Einstellung oder Aufstieg aus dem Verstoß ausdrücklich aus.
- Die zweite Frist übersehen. Nach der schriftlichen Geltendmachung bleiben drei Monate für die Klage, und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber verlängern sie nicht.
HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE
An wen richtet sich diese Strecke?▾
An Beschäftigte und Bewerbende, die eine Benachteiligung wegen eines gesetzlichen Grundes erlebt haben, und an Kundinnen und Kunden bei Massengeschäften und privaten Versicherungen. Arbeitgeber finden hier die Gegenseite: welche Anzeigenformulierungen und Auswahlverfahren Indizien gegen sie schaffen.
Worin unterscheidet sich das von der Kündigungsschutzklage?▾
Die Kündigungsschutzklage verteidigt den Arbeitsplatz und hat ihre eigene Dreiwochenfrist nach dem Kündigungsschutzgesetz. Das AGG gibt Geld für die Benachteiligung und keinen Arbeitsplatz; Fristen und Gegenstand unterscheiden sich, und keiner der Wege ersetzt den anderen.
Braucht man einen Anwalt?▾
Nein, die schriftliche Geltendmachung lässt sich selbst schreiben, und kostenfreie Beratung gibt es bei der Bundesstelle und in örtlichen Zentren. Wichtig wird die Vertretung dort, wo Klage und Beweiswürdigung beginnen.
Was tun, wenn der Grund klar ist, aber Beweise fehlen?▾
Genau dafür ist die Beweislastregel gedacht: zu beweisen ist nicht die Diskriminierung selbst, sondern Indizien, die sie vermuten lassen. Erklären muss sich danach die andere Seite.