Spar-Tipp: Nur übersetzen, was verlangt wird. Behörden nennen die Liste präzise — die ganze Mappe auf Vorrat zu übersetzen verdoppelt das Budget ohne Nutzen.
Beglaubigte Übersetzung: nur die deutsche Liste
Behörden akzeptieren nur Übersetzungen von in Deutschland vereidigten Übersetzern. Die offizielle Datenbank: justiz-dolmetscher.de.
✓ Geprüft: 15.8.2026
WAS ZU TUN
- €Übersetzung einer Urkunde meist 30–80 € pro Dokument
› Details und Tipps
Scans per E-Mail an die Übersetzerin, Übersetzungen nach 4 Tagen per Post — kein Termin nötig. Gleich zwei beglaubigte Exemplare bestellen: der Aufpreis ist minimal.
Übersetzt wird alles inklusive Apostillenstempel — deshalb erst Apostille, dann Übersetzung. Die falsche Reihenfolge heißt zweimal zahlen.
Nützliche Tools
- Lingoking documents
Beglaubigte Übersetzungen für Behörden: Scan hochladen, die Übersetzung kommt per Post.
HÄUFIGE FRAGEN
Was kostet die beglaubigte Übersetzung? ▾
Urkunde: 30–80 €, Abschluss mit Anhang: 100–200 €. Die Preise sind frei: drei Anfragen über justiz-dolmetscher.de zeigen Unterschiede bis Faktor zwei.
Die Übersetzung aus der Heimat ist billiger — warum nicht? ▾
Deutsche Behörden verlangen bei deutschen Gerichten beeidigte Übersetzer: fremde Stempel werden fast immer zurückgewiesen — und Sie zahlen doppelt.
Muss die Übersetzung selbst apostilliert werden? ▾
Nein: In Deutschland genügt der Beglaubigungsvermerk des vereidigten Übersetzers mit Stempel. Eine Apostille braucht nur die Original-Urkunde im Ausstellungsland, nicht die deutsche Übersetzung.
Muss ich Originale einsenden? ▾
Meist nein: Vereidigte Übersetzer arbeiten nach Scan und vermerken das. Das Original zeigen Sie der Behörde zusammen mit der Übersetzung.