Die erste Frage ist nicht, welche Versicherung man nimmt, sondern ob sie für Sie Pflicht ist. Für reglementierte Berufe ist sie Zulassungsvoraussetzung, für die übrigen eine freiwillige Entscheidung. Die Haftung für einen Berufsfehler besteht in beiden Fällen.
Wer eine Berufshaftpflicht braucht
Für einen Teil der Berufe ist die Haftpflicht gesetzlich oder von der Kammer vorgeschrieben, für die übrigen freiwillig — und gerade dort ist der Schaden am häufigsten ungedeckt.
✓ Geprüft: 1.8.2026
WAS ZU TUN
› Details und Tipps
Ich war sicher, meine Privathaftpflicht deckt auch die Arbeit ab. Die Bedingungen las ich erst, als ein Kunde Anspruch anmeldete — berufliche Tätigkeit ist dort ausdrücklich ausgeschlossen.
Prüfen Sie laufende Kundenverträge auf eine Versicherungsklausel. Manchmal steht sie schon drin und die Police fehlt.
HÄUFIGE FRAGEN
Für wen ist sie vorgeschrieben? ▾
Für mehrere reglementierte Berufe: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, teils Architekten und Ingenieure. Die Pflicht ergibt sich aus Gesetz oder Kammerrecht, und ohne Nachweis wird die Berufsausübung nicht zugelassen.
Und wenn mein Beruf nicht dazugehört? ▾
Dann ist die Versicherung freiwillig, die Haftung bleibt aber bestehen: Wer einen Schaden verursacht, muss ihn ersetzen. Bei IT-Fachleuten, Übersetzern oder Beratern wird aus einem Fehler schnell ein Vermögensschaden des Kunden, für den privat gehaftet wird.
Deckt das nicht die Privathaftpflicht ab? ▾
Nein, und das ist der häufigste Irrtum. Die Privathaftpflicht deckt Schäden im privaten Bereich und schließt Schäden aus beruflicher Tätigkeit ausdrücklich aus. Eine Police ersetzt die andere nicht.
Verlangen Auftraggeber selbst eine Versicherung? ▾
Zunehmend ja: Großunternehmen und Agenturen schreiben Mindestdeckungssummen in den Vertrag. Damit wird aus der freiwilligen Frage eine Bedingung für die Zusammenarbeit.