Fahrzeug aus einem Drittland einführen — Sie sind hier richtig *
Import aus einem Nicht-EU-Land (Ukraine, Georgien, USA, Japan usw.) erfordert Zollabfertigung, Datenblatt und § 21-Einzelabnahme. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.
✓ Geprüft: 15.8.2026
Komplexer als aus der EU — aber machbar
Ein Fahrzeug aus einem Drittland verfügt über keine EU-Typgenehmigung. Deutschland muss daher individuell prüfen, ob das Fahrzeug den deutschen Vorschriften entspricht. Der Weg ist länger, aber klar strukturiert: Zoll → technische Daten → Einzelabnahme TÜV↗/DEKRA↗ → Versicherung → Zulassung.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug dauerhaft nach Deutschland ziehen — prüfen Sie das Übersiedlungsgut-Privileg. Bei erfüllten Voraussetzungen entfallen Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer vollständig. Potenzielle Ersparnis: mehrere tausend Euro. Details im nächsten Schritt.
Ihre fünf Schritte
Zoll — Zollabfertigung und Unbedenklichkeitsbescheinigung
Polen, Österreich, Frankreich, Tschechien — das ist EU-Binnenmarkt. Kein Zoll, keine § 21-Abnahme. Deutlich einfacher. Nehmen Sie nicht den langen Weg, wenn er nicht nötig ist.
HÄUFIGE FRAGEN
Ich bringe ein Fahrzeug aus einem EU-Land — bin ich hier richtig?▾
Nein. Für Fahrzeuge aus EU-Ländern gibt es den vereinfachten Weg ohne Zoll und § 21-Einzelabnahme. Wechseln Sie zur Route „Kfz-Import aus der EU“. Den Link finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Wichtig: Die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein zählen NICHT dazu — sie liegen außerhalb der EU-Zollunion.
Welche Länder gelten als Drittland?▾
Alle Länder außerhalb der EU: Ukraine, Russland, Belarus, Georgien, Moldau, USA, Kanada, Japan, Südkorea, Türkei, VAE u. v. m. Großbritannien gilt seit dem Brexit als Drittland. Zu vier Ländern, die häufig mit der EU verwechselt werden. Die Schweiz ist Drittland für Zoll und Zulassung: § 6 Abs. 7 FZV verlangt bei der Zulassung ausdrücklich den Verzollungsnachweis, und ohne ihn unterrichtet die Zulassungsbehörde das Hauptzollamt. Norwegen, Island und Liechtenstein sind EWR-Vertragsstaaten: Zollformalitäten bei der Einfuhr in die EU fallen zwar an (der EWR ist Binnenmarkt, aber keine Zollunion), einen Verzollungsnachweis verlangt die Zulassungsstelle von ihnen jedoch nicht — § 6 Abs. 7 FZV nimmt Vertragsstaaten aus. Für alle vier gilt: Die § 21-Einzelabnahme entfällt in der Regel, weil eine EU-Typgenehmigung vorliegt.
Wie lange dauert der gesamte Prozess?▾
Realistisch 4 bis 12 Wochen. Die längsten Wartezeiten: Datenblatt beim Hersteller (2–6 Wochen) und Termin bei TÜV/DEKRA für die Vollabnahme (1–4 Wochen).