Fahrzeug aus der EU einführen — Sie sind hier richtig
Import aus einem EU-Land: keine Zollabfertigung, keine § 21-Einzelabnahme. Sie benötigen CoC, eVB-Nummer und einen Termin bei der Zulassungsstelle.
✓ Geprüft: 15.8.2026
Der EU-Binnenmarkt macht es einfacher
Ein Fahrzeug aus Österreich, Polen oder Frankreich ist aus rechtlicher Sicht kaum anders als ein deutsches — es hat bereits eine EU-Typgenehmigung. Kein Zoll, keine Sonderabnahme. Der gesamte Prozess dauert 1 bis 3 Wochen — die meiste Zeit geht für den Zulassungstermin drauf.
Ukraine, Georgien, USA, Japan, Weißrussland — das sind Drittländer, kein EU-Binnenmarkt. Dort gelten Zollpflicht und § 21-Einzelabnahme. Starten Sie nicht auf der falschen Route.
HÄUFIGE FRAGEN
Ich bringe ein Fahrzeug aus der Ukraine, Georgien oder einem anderen Nicht-EU-Land — bin ich hier richtig?▾
Nein. Für Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern (Ukraine, Georgien, USA, Japan usw.) gilt der Drittland-Weg: Zollabfertigung und Einzelabnahme § 21 StVZO sind erforderlich. Den richtigen Weg finden Sie unten auf dieser Seite.
Welche Länder gelten als EU für die vereinfachte Einfuhr?▾
Ausschließlich die 27 EU-Mitgliedstaaten. ⚠️ Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz gehören NICHT dazu: Sie sind nicht Teil der EU-Zollunion, deshalb ist bei der Einfuhr von dort eine Zollanmeldung Pflicht — nutzen Sie die Route „Kfz-Import aus einem Drittland“. Großbritannien gilt seit dem Brexit ohnehin als Drittland.
Was bedeutet „vereinfachte Einfuhr“?▾
Drei Erleichterungen: (1) keine Zollabgaben — das Fahrzeug befindet sich bereits im EU-Binnenmarkt; (2) keine § 21-Einzelabnahme — die EU-Typgenehmigung reicht; (3) CoC (Certificate of Conformity) ersetzt die aufwändige Einzelprüfung.