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↰ Einbürgerung
SCHRITT

Einbürgerung: die Voraussetzungen (§ 10 StAG)

Seit 2025 gilt die 5-Jahres-Frist; die Turbo-Einbürgerung nach 3 Jahren ist abgeschafft, kürzer geht es nur noch als Ehepartner (§ 9 StAG). Mehrstaatigkeit bleibt erlaubt.

✓ Geprüft: 15.8.2026

WAS ZU TUN

BEHÖRDE

Ausländerbehörde (ABH)

Kommunale Behörde

Zuständig ist die Ausländerbehörde an Ihrer Meldeadresse. PLZ eingeben — wir zeigen Ihre.

🧮
Wann Sie beantragen können: der Rechner →

Zuzugsdatum + Titel = frühestes Antragsdatum für die Einbürgerung.

Nächster Schritt →
Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Alle Bedingungen vor dem Antrag per Checkliste geprüft: Frist, Sprache B1, Test, Unterhalt, keine schweren Vorstrafen. Ein unerfüllter Punkt dreht den ganzen Antrag zurück.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Geldstrafen bis 90 Tagessätze stehen der Einbürgerung meist nicht im Weg, höhere Urteile schon. Bei Vorstrafe spart die Beratung vor dem Antrag Monate und Gebühr.


HÄUFIGE FRAGEN

Reform 2024 — wie viele Jahre jetzt?

Die allgemeine Frist sank mit der Reform 2024 auf 5 Jahre, und Mehrstaatigkeit ist nun grundsätzlich erlaubt. Der frühere 3-Jahres-Weg für besondere Integrationsleistungen wurde am 08.10.2025 abgeschafft. Kürzer als 5 Jahre geht es heute nur noch als Ehepartner einer/eines Deutschen (§ 9 StAG, 3 Jahre).

Unterhalt — wie streng?

Sie müssen sich und die Familie ohne Bürgergeld sichern (mit Ausnahmen: unverschuldet, Vollzeit tätig u. a.). Den eigenen Fall prüfen — ein häufiger Ablehnungsgrund.

Muss ich die alte Staatsangehörigkeit aufgeben?

Nach der Reform 2024 grundsätzlich nein: Mehrstaatigkeit ist erlaubt. Das nimmt die größte Hürde, die Antragsteller jahrelang aufhielt.

Muss ich meinen alten Pass abgeben?

Nein: Seit der Reform 2024 ist Mehrstaatigkeit ohne Bedingungen erlaubt. Prüfen Sie nur das Recht Ihres Herkunftslandes.

Zählt das Studium in die 5 Jahre?

Ja — für die Einbürgerung zählt jede rechtmäßige Aufenthaltszeit voll, auch mit Studententitel.

Was ist mit den 3 Jahren für besondere Integration?

Mit Gesetz vom 08.10.2025 abgeschafft. Der einzige kürzere Weg: Ehepartner Deutscher — 3 Jahre (§ 9 StAG).

OFFIZIELLE QUELLEN

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