Die Eigenbedarfskündigung ist der häufigste Weg, auf dem ein Vermieter eine Wohnung frei bekommt, und das Gesetz knüpft ihn an Bedingungen. Der erste Schritt ist die Prüfung des Schreibens: ohne benannte Person und nachvollziehbaren Grund ist es unwirksam.
Das Schreiben prüfen: ohne Begründung unwirksam
Der Vermieter muss im Schreiben eine konkrete Person und einen konkreten Bedarf nennen. Allgemeine Formeln vom Eigenbedarf genügen dem Gesetz nicht.
✓ Geprüft: 1.8.2026
WAS ZU TUN
› Details und Tipps
In unserem Schreiben stand nur, die Wohnung werde für die Familie gebraucht, ohne Namen. Allein das hat dem Gespräch einen ganz anderen Ton gegeben.
Fotografieren Sie am Zugangstag den Umschlag mit Datum und das Schreiben. Der Streit über den Zugang bestimmt den Lauf aller Fristen.
HÄUFIGE FRAGEN
Für wen darf der Vermieter kündigen? ▾
Das Gesetz spricht von der Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts. Der Kreis ist begrenzt, und je entfernter die benannte Person steht, desto genauer prüfen die Gerichte den Bedarf.
Was muss im Schreiben stehen? ▾
Das Gesetz verlangt, die Gründe des berechtigten Interesses im Kündigungsschreiben anzugeben. Nötig sind also eine konkrete Person und ein konkreter Grund, warum gerade diese Wohnung gebraucht wird. Nachschieben im Prozess ist nicht möglich.
Genügt eine E-Mail? ▾
Nein. Die Kündigung eines Mietverhältnisses bedarf der Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Unterschreiben müssen alle, die Vermieter sind; bei mehreren Eigentümern fehlt sonst eine Unterschrift.
Was tut man unmittelbar nach Erhalt? ▾
Nicht spontan antworten und nichts mündlich zusagen. Halten Sie das Zugangsdatum fest, prüfen Sie Form und Begründung, und entscheiden Sie erst dann über Auszug oder Widerspruch. Eine im Gespräch gegebene Zusage lässt sich schwer zurücknehmen.