Deutschland Kompass
SCHRITT

Familienversicherung: Kind krankenversichern

Sofort nach der Geburtsurkunde: Kopie an die Krankenkasse schicken. Das Kind wird rückwirkend ab Geburt kostenfrei in die GKV aufgenommen und bekommt eine eigene Versichertennummer.

WAS ZU TUN IST

Was und wann

Die Familienversicherung ermöglicht die kostenlose Mitversicherung von Kindern in der GKV eines Elternteils — bis zum 18. Lebensjahr (bis 25 bei Ausbildung oder Studium).

Direkt nach Erhalt der Geburtsurkunde Kopie an die Krankenkasse schicken — die Versicherung wird für alle U-Untersuchungen benötigt.

Was Sie tun müssen

Option 1 — Online: Per App oder Kundenportal. Scan der Geburtsurkunde hochladen und Formular „Anmeldung zur Familienversicherung” ausfüllen.

Option 2 — Per Post: Kopie der Geburtsurkunde + Antrag (auf der Website der Kasse) einsenden.

Option 3 — Persönlich: Im Servicezentrum der Krankenkasse mit Original-Geburtsurkunde.

Nach 1–2 Wochen kommt die Krankenversichertennummer per Brief, danach die Gesundheitskarte.

Wenn beide Eltern privat versichert sind

Das Kind muss separat in der PKV angemeldet werden. Kontakt zum Versicherungsvertreter direkt nach der Geburt — manche Versicherer haben eine 30-Tage-Frist für Sondertarife.

👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Kopie der Geburtsurkunde am Tag nach dem Erhalt per TK-App geschickt. Versichertennummer kam nach 10 Tagen per Brief. Erster Kinderarztermin lief problemlos mit der Versicherungskarte.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Der Versicherungsschutz gilt rückwirkend ab Geburt — keine Panik, wenn die Unterlagen nicht am ersten Tag eingereicht werden. Hauptsache vor dem ersten Arzttermin.

Nächster Schritt →

HÄUFIGE FRAGEN

Kostet die Versicherung für das Kind etwas?

Nein — die Familienversicherung ist für Kinder kostenlos, wenn mindestens ein Elternteil in der GKV versichert ist. Ausnahme: Sind beide Eltern privat versichert (PKV), muss das Kind separat in der PKV versichert werden.

Bei welcher Krankenkasse soll das Kind angemeldet werden?

Wenn beide Elternteile in verschiedenen GKVs sind: bei einer nach Wahl. Wenn ein Elternteil GKV, der andere PKV: das Kind geht kostenlos in die GKV.

Ab wann gilt der Versicherungsschutz?

Rückwirkend ab Geburt. Auch wenn Sie die Unterlagen erst eine Woche nach der Geburt einreichen — das Kind ist ab dem ersten Lebenstag versichert. Die Versichertenkarte kommt nach 1–3 Wochen.

OFFIZIELLE QUELLEN