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ROUTE

Kind bekommen (Geburt)

Interaktiver Assistent nach der Geburt in Deutschland: Standesamt, Kindergeld (259 €/Monat), Elterngeld, Krankenversicherung des Kindes und Kita-Anmeldung. Ihr persönlicher Weg je nach Familienstand.

✓ Geprüft: 15.8.2026

Nach der Geburt beginnt eine Kette, in der fast alles an einem Dokument hängt: Ohne Geburtsurkunde gibt es weder die Krankenversicherung des Kindes noch Elterngeld oder Kindergeld. Die Route ist deshalb um sie herum gebaut — beantragt wird sie beim Standesamt am GEBURTSORT, nicht am Wohnort, innerhalb einer Woche, und beglaubigte Abschriften bestellt man gleich sechs bis acht.

Route auf Sie zuschneiden

Beantworten Sie ein paar Fragen — dann bleiben nur die Schritte übrig, die Sie wirklich brauchen. Überflüssige blenden wir aus.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet?

Sind beide Elternteile ausländische Staatsangehörige?

  1. 1

    SCHRITT

    Hebamme & Kinderarzt: Frühzeitig suchen

    Massiver Fachkräftemangel: Hebamme direkt nach dem Test suchen, Kinderarzt 2–3 Monate vor dem Geburtstermin. Ohne angemeldeten Kinderarzt kein U2-Termin in den ersten Lebenstagen.

  2. 2

    SCHRITT

    Vaterschaftsanerkennung: Vaterschaft anerkennen

    Nur für unverheiratete Paare. Am besten vor der Geburt beim Jugendamt erledigen — sonst fehlt der Vater in der Geburtsurkunde und muss nachträglich eingetragen werden.

  3. 3

    SCHRITT

    Mutterschaftsgeld: Antrag stellen

    Genau 7 Wochen vor dem ET: ärztliches Zeugnis vom Frauenarzt holen und beim Online-Portal der Krankenkasse einreichen. Die Kasse zahlt bis zu 13 €/Tag, der Arbeitgeber ergänzt auf den vollen Nettolohn.

  4. 4

    SCHRITT

    Standesamt: Geburtsurkunde beantragen

    Das erste und wichtigste Dokument nach der Geburt. Ohne Geburtsurkunde sind Krankenversicherung, Elterngeld, Kindergeld und alle weiteren Dokumente blockiert. Frist: 1 Woche.

  5. 5

    SCHRITT

    Familienversicherung: Kind krankenversichern

    Sofort nach der Geburtsurkunde: Kopie an die Krankenkasse schicken. Das Kind wird rückwirkend ab Geburt kostenfrei in die GKV aufgenommen und bekommt eine eigene Versichertennummer.

  6. 6

    SCHRITT

    Kindergeld: Antrag stellen

    259 € pro Monat für jedes Kind. Antrag bei der Familienkasse — online oder per KG1-Formular. Benötigt wird die Steuer-ID des Kindes, die 2–3 Wochen nach der Standesamt-Anmeldung per Post kommt.

  7. 7

    SCHRITT

    Elterngeld: Antrag stellen

    65–67 % des Nettoeinkommens für die Elternzeit. Antrag innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt stellen — Elterngeld wird nicht rückwirkend gezahlt! In Bayern wird danach automatisch das Bayerische Familiengeld bewilligt.

  8. 8

    SCHRITT

    Pass & Aufenthaltstitel: Dokumente für das Kind

    Für Kinder von Eltern ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Zweistufiger Prozess: zuerst nationaler Reisepass über das Konsulat, dann Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis etc.) über die Ausländerbehörde.

  9. 9

    SCHRITT

    Kita-Anmeldung: Frühzeitig auf die Warteliste

    Kita- und Krippenplätze werden 12–18 Monate im Voraus vergeben. Sofort nach der Geburtsurkunde auf die Warteliste! Ab 1 Jahr hat jedes Kind gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.

Mehr über diese Route

Die halbe Route erledigt man vor der Geburt, und es ist die Hälfte, die am häufigsten aufgeschoben wird. Die Hebamme sucht man direkt nach dem positiven Test, den Kreißsaal etwa bis zur 20. Schwangerschaftswoche, den Kinderarzt zwei bis drei Monate vor dem Termin — die U2 findet am dritten bis zehnten Lebenstag statt. Unverheiratete Paare erledigen die Vaterschaftsanerkennung besser vorher, sonst fehlt der Vater zunächst in der Geburtsurkunde.

Das Geld kommt aus drei Richtungen, jede mit eigener Frist. Das Mutterschaftsgeld wird genau sieben Wochen vor dem errechneten Termin beantragt. Das Kindergeld beträgt 259 € im Monat. Das Elterngeld liegt bei 65–67 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens 300 € und höchstens 1800 € monatlich, und der Antrag muss binnen drei Monaten nach der Geburt gestellt werden: Rückwirkend wird nicht gezahlt, jeder Monat Verzug ist eine verlorene Zahlung.

WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN

HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE

Welche Fristen dieser Route dürfen nicht reißen?

Vier. Die Geburtsurkunde: innerhalb einer Woche nach der Geburt. Das Elterngeld: drei Monate, rückwirkend wird nicht gezahlt. Das ärztliche Zeugnis fürs Mutterschaftsgeld: genau sieben Wochen vor dem errechneten Termin. Und die U2 am dritten bis zehnten Lebenstag, für die der Kinderarzt vorher feststehen muss.

Was lässt sich schon vor der Geburt erledigen?

Der größere Teil der Vorbereitung. Hebamme direkt nach dem positiven Test suchen, Kreißsaal etwa bis zur 20. Woche anmelden, Kinderarzt zwei bis drei Monate vor dem Termin wählen, Geburtsvorbereitungskurs buchen — den erstattet die Krankenkasse vollständig. Unverheiratete Paare erledigen die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt, kostenlos, samt Sorgerechtserklärung.

Welche Leistungen gibt es und wie greifen sie ineinander?

Drei. Das Mutterschaftsgeld während des Mutterschutzes: Die Kasse zahlt bis zu 13 € am Tag, der Arbeitgeber stockt auf das volle Netto auf. Das Elterngeld: 65–67 Prozent netto, mindestens 300 € und höchstens 1800 € im Monat, im Basismodell 12+2 Monate, als ElterngeldPlus doppelt so lange bei halbem Satz. Und das Kindergeld mit 259 € monatlich je Kind.

Wie viele Abschriften der Geburtsurkunde bestellt man?

Sechs bis acht beglaubigte. Das ist keine Vorratshaltung, sondern Rechnung: Sie werden gleichzeitig von Krankenkasse, Familienkasse für das Kindergeld und Elterngeldstelle verlangt, bei Eltern ohne deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich von Konsulat und Ausländerbehörde. Nachbestellen heißt neuer Termin und Verzug in der ganzen Kette.

WAS MEISTENS ALS NÄCHSTES KOMMT

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