ROUTE
Kind bekommen (Geburt)
Interaktiver Assistent nach der Geburt in Deutschland: Standesamt, Kindergeld (259 €/Monat), Elterngeld, Krankenversicherung des Kindes und Kita-Anmeldung. Ihr persönlicher Weg je nach Familienstand.
✓ Geprüft: 15.8.2026
Nach der Geburt beginnt eine Kette, in der fast alles an einem Dokument hängt: Ohne Geburtsurkunde gibt es weder die Krankenversicherung des Kindes noch Elterngeld oder Kindergeld. Die Route ist deshalb um sie herum gebaut — beantragt wird sie beim Standesamt am GEBURTSORT, nicht am Wohnort, innerhalb einer Woche, und beglaubigte Abschriften bestellt man gleich sechs bis acht.
Route auf Sie zuschneiden
Beantworten Sie ein paar Fragen — dann bleiben nur die Schritte übrig, die Sie wirklich brauchen. Überflüssige blenden wir aus.
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet?
Sind beide Elternteile ausländische Staatsangehörige?
› Mehr über diese Route
Die halbe Route erledigt man vor der Geburt, und es ist die Hälfte, die am häufigsten aufgeschoben wird. Die Hebamme sucht man direkt nach dem positiven Test, den Kreißsaal etwa bis zur 20. Schwangerschaftswoche, den Kinderarzt zwei bis drei Monate vor dem Termin — die U2 findet am dritten bis zehnten Lebenstag statt. Unverheiratete Paare erledigen die Vaterschaftsanerkennung besser vorher, sonst fehlt der Vater zunächst in der Geburtsurkunde.
Das Geld kommt aus drei Richtungen, jede mit eigener Frist. Das Mutterschaftsgeld wird genau sieben Wochen vor dem errechneten Termin beantragt. Das Kindergeld beträgt 259 € im Monat. Das Elterngeld liegt bei 65–67 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens 300 € und höchstens 1800 € monatlich, und der Antrag muss binnen drei Monaten nach der Geburt gestellt werden: Rückwirkend wird nicht gezahlt, jeder Monat Verzug ist eine verlorene Zahlung.
WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN
- Das Elterngeld später als drei Monate nach der Geburt beantragen. Rückwirkend wird nicht gezahlt: Ein Antrag im fünften Monat kostet mehrere Monatszahlungen endgültig.
- Zum Standesamt am Wohnort gehen. Zuständig ist das Standesamt am Geburtsort des Kindes, und der Termin dort gehört noch vor die Entlassung geplant.
- Ein oder zwei Abschriften der Geburtsurkunde bestellen. Krankenkasse, Familienkasse, Elterngeldstelle und Konsulat verlangen sie gleichzeitig — sechs bis acht beglaubigte Abschriften werden vollständig gebraucht.
- Den Kinderarzt erst nach der Geburt suchen. Die U2 findet am dritten bis zehnten Lebenstag statt, und freie Plätze sind lange vorher vergeben — die Suche beginnt zwei bis drei Monate vor dem Termin.
HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE
Welche Fristen dieser Route dürfen nicht reißen?▾
Vier. Die Geburtsurkunde: innerhalb einer Woche nach der Geburt. Das Elterngeld: drei Monate, rückwirkend wird nicht gezahlt. Das ärztliche Zeugnis fürs Mutterschaftsgeld: genau sieben Wochen vor dem errechneten Termin. Und die U2 am dritten bis zehnten Lebenstag, für die der Kinderarzt vorher feststehen muss.
Was lässt sich schon vor der Geburt erledigen?▾
Der größere Teil der Vorbereitung. Hebamme direkt nach dem positiven Test suchen, Kreißsaal etwa bis zur 20. Woche anmelden, Kinderarzt zwei bis drei Monate vor dem Termin wählen, Geburtsvorbereitungskurs buchen — den erstattet die Krankenkasse vollständig. Unverheiratete Paare erledigen die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt, kostenlos, samt Sorgerechtserklärung.
Welche Leistungen gibt es und wie greifen sie ineinander?▾
Drei. Das Mutterschaftsgeld während des Mutterschutzes: Die Kasse zahlt bis zu 13 € am Tag, der Arbeitgeber stockt auf das volle Netto auf. Das Elterngeld: 65–67 Prozent netto, mindestens 300 € und höchstens 1800 € im Monat, im Basismodell 12+2 Monate, als ElterngeldPlus doppelt so lange bei halbem Satz. Und das Kindergeld mit 259 € monatlich je Kind.
Wie viele Abschriften der Geburtsurkunde bestellt man?▾
Sechs bis acht beglaubigte. Das ist keine Vorratshaltung, sondern Rechnung: Sie werden gleichzeitig von Krankenkasse, Familienkasse für das Kindergeld und Elterngeldstelle verlangt, bei Eltern ohne deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich von Konsulat und Ausländerbehörde. Nachbestellen heißt neuer Termin und Verzug in der ganzen Kette.