Das Führungszeugnis ist eine nach festen Regeln erstellte Auswahl aus dem Bundeszentralregister, nicht dessen Abbild. Den Unterschied zu kennen lohnt: Der Inhalt lässt sich vorab und kostenfrei prüfen, und das ist besser, als gemeinsam mit dem Arbeitgeber davon zu erfahren.
Was im Zeugnis steht und was nicht
Das Führungszeugnis enthält nicht alles. Geringe Strafen bleiben unter bestimmten Voraussetzungen außen vor, Eintragungen werden mit der Zeit getilgt — und der Inhalt lässt sich vorab prüfen.
✓ Geprüft: 1.8.2026
WAS ZU TUN
› Details und Tipps
Vor dem Jobwechsel habe ich die Registerauskunft für mich selbst angefordert, einfach um zu wissen, was drinsteht. Das hat mehr Ruhe gebracht als das Zeugnis selbst.
Bei Unsicherheit die Auskunft ansehen, bevor der Arbeitgeber das Zeugnis anfordert. Von einem Eintrag als Erster zu erfahren ist deutlich besser als als Zweiter.
HÄUFIGE FRAGEN
Steht wirklich alles im Zeugnis? ▾
Nein. Das Gesetz sieht vor, dass bestimmte Eintragungen im einfachen Führungszeugnis nicht aufgenommen werden: geringe Strafen bleiben ohne weitere Eintragungen außen vor. Ein leeres Zeugnis bedeutet deshalb nicht, dass im Register nichts steht.
Wie prüft man den Inhalt vorab? ▾
Über eine unentgeltliche Auskunft aus dem Bundeszentralregister, die mehr zeigt als das Zeugnis. Sie wird in einem bestimmten Verfahren zur Einsicht bereitgestellt, über das bei der Anfrage informiert wird.
Werden Eintragungen wieder gelöscht? ▾
Ja, es gelten Fristen, nach deren Ablauf Eintragungen nicht mehr aufgenommen und später getilgt werden. Die Fristen hängen von Art und Höhe der Strafe ab, eine pauschale Antwort auf die Frage nach der Dauer gibt es daher nicht.
Zählen Verurteilungen aus dem Ausland? ▾
Im Ausland ergangene Verurteilungen gegen Personen mit Wohnsitz in Deutschland werden unter bestimmten Voraussetzungen eingetragen. Wer eine solche Vorgeschichte hat, klärt die Auswirkung besser, bevor ein Arbeitgeber das Zeugnis verlangt.