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SCHRITT

Gründungszuschuss: Zwei Phasen und Steuer

Der Zuschuss läuft in zwei Phasen: 6 Monate der ALG-Satz plus 300 € für die Sozialversicherung, dann 9 Monate nur 300 € bei nachgewiesener aktiver Tätigkeit. Die Zahlungen selbst sind steuerfrei.

✓ Geprüft: 18.7.2026

WAS ZU TUN

BEHÖRDE

Agentur für Arbeit (Bundesagentur für Arbeit)

Öffentlich-rechtliche Körperschaft

Arbeitslosengeld I, Gründungszuschuss und Arbeitsvermittlung laufen über die Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort. Die Filiale finden Sie unter «Dienststelle vor Ort».

KOSTEN

Der Zuschuss ist eine weiche Landung: das erste halbe Jahr leben Sie vom gewohnten ALG-Satz und bauen auf, die 300 € decken die Sozialversicherung. Die zweite Phase ist der Bonus für nachgewiesene Lebensfähigkeit. Wichtig: der Zuschuss ist keine Steuer, aber Geschäftsgewinn und freiwillige Krankenversicherung liegen bei Ihnen.

Die Umsatznachweise für Phase 2 liegen leichter bereit, wenn Geschäftliches und Privates getrennt laufen: Kontist ist ein Geschäftskonto für Selbstständige mit automatischer Steuerrücklage, sevDesk baut aus denselben Buchungen die EÜR für die Erklärung. Der Aktivitätsnachweis ist dann ein Ausdruck statt einer Rekonstruktion.

Route abgeschlossen ✓
Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Phase 2 früh beantragt, mit Umsatzauszügen und Kundenliste — die Aktivität war belegt, die 9 Monate je 300 € liefen ohne Stocken weiter. Wer keine Nachweise vorbereitet, verliert Phase 2.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Die 300 € aus Phase 1 gingen genau in meine freiwillige Krankenversicherung — das gleich einplanen. Und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt nicht vergessen: ohne ihn ist das Geschäft offiziell nicht gestartet.


HÄUFIGE FRAGEN

Wie viel und wie lange wird gezahlt?

Phase 1 — 6 Monate: Ihr individueller ALG-I-Satz plus 300 €/Monat. Phase 2 — bis 9 Monate je 300 €/Monat bei nachgewiesener aktiver Tätigkeit. Zusammen bis 15 Monate Förderung.

Ist der Gründungszuschuss steuerpflichtig?

Der Zuschuss selbst ist einkommensteuerfrei — und anders als das ALG I unterliegt er nicht dem Progressionsvorbehalt, erhöht also nicht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Steuerpflichtig ist nur der Geschäftsgewinn — den erklären.

Was ist mit Versicherung und Rente in der Selbstständigkeit?

Die Krankenversicherung wird freiwillig (freiwillige GKV oder PKV) — die 300 € helfen genau dabei. Rentenbeiträge sind für die meisten Selbstständigen freiwillig; das früh bedenken, um nicht aus dem System zu fallen.

OFFIZIELLE QUELLEN

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