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ROUTE

Gründungszuschuss

Wer ALG I bezieht und sich selbstständig machen will, kann vom Arbeitsagentur ein halbes Jahr den ALG-Satz plus 300 € für die Sozialversicherung bekommen, danach 9 Monate je 300 €. Aber es ist eine Ermessensleistung — und der Antrag muss VOR dem Start rein.

✓ Geprüft: 18.7.2026

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für alle, die aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit wechseln. Ein halbes Jahr lang zahlt die Agentur den bisherigen Leistungssatz weiter, dazu eine Pauschale für die soziale Sicherung, und weitere neun Monate bleibt allein diese Pauschale.

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    SCHRITT

    Gründungszuschuss: Wer ihn bekommt

    Der Zuschuss ist für den Wechsel aus ALG I in die Selbstständigkeit. Das Entscheidende, worüber geschwiegen wird: es ist eine Ermessensleistung, kein Anspruch. Erfüllte Voraussetzungen erhöhen die Chancen aber stark.

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    SCHRITT

    Gründungszuschuss: Antrag und Stellungnahme

    Das Herz des Antrags ist die fachkundige Stellungnahme: eine unabhängige Bewertung der Tragfähigkeit von IHK, Steuerberater, Bank oder Berater. Und die eiserne Regel: VOR dem Start beantragen.

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    SCHRITT

    Gründungszuschuss: Zwei Phasen und Steuer

    Der Zuschuss läuft in zwei Phasen: 6 Monate der ALG-Satz plus 300 € für die Sozialversicherung, dann 9 Monate nur 300 € bei nachgewiesener aktiver Tätigkeit. Die Zahlungen selbst sind steuerfrei.

KOSTEN UND FRISTEN

Wofür auf dieser Route gezahlt wird

  • Phase 1 (6 Monate)ALG-Satz + 300 €/Monat
  • Phase 2 (9 Monate)300 €/Monat

Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen

  • Antrag VOR Aufnahme der Selbstständigkeit (vor Gewerbeanmeldung / Finanzamt)Gründungszuschuss: Antrag und Stellungnahmeharte Frist

Die Beträge folgen den amtlichen Gebühren zum Prüfdatum des jeweiligen Schritts. In Ihrer Stadt kann der Satz abweichen — Details im Schritt selbst.

Mehr über diese Route

Der entscheidende Unterschied zu anderen Leistungen: Es ist kein Anspruch, sondern eine Ermessensleistung. Selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Agentur ablehnen, und angreifbar ist dann nicht die Rechnung, sondern die Qualität der Begründung. Gewicht hat hier deshalb nicht das Formular, sondern der Businessplan und die Tragfähigkeitsbescheinigung.

Die Route aus drei Schritten geht alles der Reihe nach durch: wem die Förderung überhaupt zusteht und welche Voraussetzungen geprüft werden, wie der Antrag samt Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zusammenkommt, und was in den beiden Phasen passiert — einschließlich Steuern und Sozialversicherung, die am Start am häufigsten vergessen werden.

BENÖTIGTE UNTERLAGEN

Alle möglichen Dokumente für diese Route

WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN

HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE

Wer kann den Gründungszuschuss bekommen?

Wer ALG I bezieht, einen ausreichenden Restanspruch daraus hat und in eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit wechselt. Zusätzlich sind die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Selbstständigkeit nachzuweisen.

Warum wird trotz erfüllter Voraussetzungen abgelehnt?

Weil es sich um eine Ermessensleistung handelt und nicht um einen Anspruch. Die Agentur bewertet, ob die Gründung die Arbeitslosigkeit dauerhaft beendet, und eine schwache Tragfähigkeit ist der häufigste Ablehnungsgrund.

Wer stellt die Tragfähigkeitsbescheinigung aus?

Eine fachkundige Stelle: Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Berufsverband, Bank oder Steuerberatung. Die Stellungnahme wird zusammen mit Businessplan und Umsatzvorschau eingereicht.

Muss die Förderung versteuert werden?

Die Förderung selbst ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte. Der Gewinn aus der Tätigkeit wird normal versteuert, deshalb gehört die Steuerrücklage von Anfang an dazu.

WAS MEISTENS ALS NÄCHSTES KOMMT

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