Die Reihenfolge zählt: erst die bestätigte neue Police, dann die Kündigung. Zwischen Kündigung ohne Anschlusspolice und Stilllegung liegt ein einziger ungedeckter Tag.
Kündigen und lückenlos wechseln
Erst die neue Police, dann die Kündigung. Der neue Versicherer meldet die eVB selbst an die Zulassungsstelle — kein Tag ohne Deckung.
✓ Geprüft: 15.8.2026
WAS ZU TUN
› Details und Tipps
Die eVB kommt sofort in der App — gekündigt habe ich erst NACH der schriftlichen Bestätigung des neuen Vertrags. Kein Tag ohne Schutz.
Nach dem Wechsel die erste Abbuchung prüfen: Neukundenboni werden gern vergessen, und das Guthaben vom alten Versicherer kommt binnen eines Monats von selbst.
HÄUFIGE FRAGEN
Der neue Versicherer hat den Preis nach Datenprüfung erhöht — zulässig? ▾
Ja, wenn Ihre Angaben ungenau waren. Kilometer, Fahrerkreis, Stellplatz exakt angeben — dann ist der Vergleichspreis bindend.
Der alte Versicherer bestätigt die Kündigung nicht — gilt sie? ▾
Sie gilt mit Zugang: Sendenachweis aufheben. Schweigen ändert nichts, vor dem 30.11. aber schriftlich nachhaken.
Muss ich die Zulassungsstelle informieren? ▾
Nein: Die Versicherer melden elektronisch. Die neue Police ersetzt die alte im Register automatisch.
Der alte Versicherer lockt mit einem Bleibe-Angebot — annehmen? ▾
Nachrechnen: Halterabatte sind oft einmalig, ab dem zweiten Jahr kehrt der alte Preis zurück. Auf 2–3 Jahre mit dem neuen Tarif vergleichen.