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SCHRITT

Der Name über die Ehe und nach der Scheidung

Die Ehe ist der häufigste gesetzliche Anlass für eine Namensänderung. Die Wahl fällt bei der Eheschließung, ist aber nicht endgültig: Nach der Scheidung lässt sich der früherer Name per Erklärung zurückholen.

✓ Geprüft: 15.8.2026

WAS ZU TUN

BEHÖRDE

Standesamt

Kommunale Behörde

Eheschließung, Geburts- und Sterbeurkunden sowie der Kirchenaustritt (in den meisten Bundesländern) laufen über das Standesamt Ihrer Stadt — oft im selben Bürgerbüro.

Die Ehe bleibt der häufigste und einfachste gesetzliche Anlass für eine Namensänderung, die Scheidung der Weg zurück. Zwei Dinge sind wichtig: Der Ehename kann nur aus den Namen der Ehegatten gebildet werden, und nach der Scheidung ändert sich nichts von selbst — es braucht eine Erklärung.

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Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Wir haben beide unsere Namen behalten und es nie bereut: kein einziges Dokument musste umgeschrieben werden, und auf Reisen war es eher praktisch.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Wer nach der Scheidung den früheren Namen zurückholen will, sollte das tun, bevor er die übrigen Papiere ändert. Sonst dreht man die ganze Runde zweimal.


HÄUFIGE FRAGEN

Müssen Ehegatten einen gemeinsamen Namen führen?

Nein. Das Gesetz lässt sowohl einen gemeinsamen Ehenamen als auch die Fortführung der bisherigen Namen zu. Der Ehename wird aus den Namen der Ehegatten gewählt, und wer seinen Namen nicht zum Ehenamen macht, kann ihn dem Ehenamen hinzufügen.

Ändert sich der Name nach der Scheidung automatisch?

Nein. Der Ehename bleibt auch nach Auflösung der Ehe Ihr Name. Den früheren Namen nehmen Sie per Erklärung beim Standesamt wieder an, und das Gesetz setzt dafür keine Frist — es geht auch Jahre später.

Kann man einen ganz neuen Namen als Ehenamen wählen?

Nein. Der Ehename wird aus den vorhandenen Namen der Ehegatten gebildet. Ein freier Wunschname über die Ehe ist nicht möglich — dafür gibt es das gesonderte Namensänderungsverfahren.

Was gilt für die Kinder?

Kinder erhalten den Ehenamen, wenn es einen gibt. Fehlt er, bestimmen die Eltern den Namen des Kindes gesondert. Eine spätere Namensänderung eines Elternteils erstreckt sich nicht von selbst auf das Kind.

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