Was und wann
Wenn keiner der Elternteile die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, erhält das Kind sie nicht automatisch (Ausnahme: Geburtsortprinzip bei mindestens 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt eines Elternteils).
Für alle anderen: Es braucht ein nationales Dokument (über das Konsulat) und einen deutschen Aufenthaltstitel (über die Ausländerbehörde).
Schritt A: Reisepass über das Konsulat
Das Konsulat des Heimatlandes kontaktieren. Typische Unterlagen:
- Geburtsurkunde (deutsches Dokument) + beglaubigte Übersetzung
- Reisepässe beider Elternteile
- Vaterschaftsanerkennungsurkunde (bei Unverheirateten)
- Antrag + Lichtbild
Optionen: Kind in den Elternpass eintragen (schnell, vorübergehend) oder eigenen Kinderreisepass beantragen.
Schritt B: Aufenthaltstitel über die Ausländerbehörde
Nach § 33 AufenthG hat das Kind ab Geburt den gleichen Aufenthaltstitel wie die Eltern. Für die Plastikkarte ist ein Termin bei der ABH erforderlich.
Termin: Online über das Stadtportal buchen. In Berlin, München, Hamburg: Wartezeiten 2–6 Monate. Sofort nach der Geburt anmelden.
Unterlagen für die ABH:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Reisepass des Kindes (nach Ausstellung durch das Konsulat)
- Pässe und Aufenthaltstitel beider Elternteile
- Bescheinigung über den Geburtseintrag (vom Standesamt)
- Biometrisches Foto (Sonderformat für Säuglinge)