Die Bank muss das Girokonto kostenlos binnen 4 Geschäftstagen umwandeln. Die eine Regel: ein Mensch — ein P-Konto.
✓ Geprüft: 18.7.2026
WAS ZU TUN
Die Umwandlung ist umkehrbar: Sind die Schulden erledigt, wird das Konto per Antrag wieder normal geführt. Extra-Gebühren sind unzulässig — das P-Konto muss kosten wie Ihr normaler Tarif, mehrfach höchstrichterlich bestätigt.
Kostet die Kontoführung bei Ihrer Bank trotzdem spürbar Geld: Ein zweites P-Konto ist nicht erlaubt, ein Bankwechsel dagegen schon — beim neuen Institut stellen Sie denselben Antrag nach § 850k ZPO.
Den Antrag mit einem Satz gestellt: Ich beantrage die Führung meines Kontos als Pfändungsschutzkonto gemäß § 850k ZPO. Die Umwandlung muss binnen 4 Geschäftstagen erfolgen, ablehnen darf die Bank nicht. Extra-Gebühren sind ebenfalls unzulässig.
👩🏼💼
Lea empfiehlt:
Eine Regel: ein Mensch, ein P-Konto (Abgleich über SCHUFA), ein zweites wird fast automatisch gekündigt. Das Gemeinschaftskonto wird kein P-Konto — die Bank muss jedem ein Einzelkonto eröffnen, das Guthaben wird geteilt.
HÄUFIGE FRAGEN
Ruiniert das P-Konto meine SCHUFA?▾
Das Merkmal wird gemeldet, ist aber rein administrativ: es fließt nicht in den Score und wird Kreditgebern nicht als Negativmerkmal übermittelt. Nach der Rückumwandlung gelöscht.
Die Bank lehnt ab oder verzögert?▾
Schriftlich auf § 850k ZPO verweisen, 4-Tage-Frist setzen, BaFin-Beschwerde androhen — die fürchten Banken mehr als Anwälte. Die Verweigerung ist schlicht rechtswidrig.
Die Pfändung kam schon — zu spät für die Umwandlung?▾
Nein: sofort die Umwandlung verlangen. Wird das Girokonto innerhalb von vier Geschäftstagen nach der Pfändung zum P-Konto, wirkt der Schutz rückwirkend auf den Monatsbeginn — das laufende Existenzgeld bleibt.