Die private Unfallversicherung zahlt nicht für Krankheitstage, sondern für bleibende Folgen. Die Höhe ergibt sich aus einer Tabelle, die den Funktionsverlust einem Anteil der Versicherungssumme zuordnet.
✓ Geprüft: 1.8.2026
WAS ZU TUN
Die Logik dieser Versicherung unterscheidet sich von der gewohnten: Es geht nicht um Krankheitstage, sondern um das, was bleibt. Berechnet wird nach der Gliedertaxe, und die tatsächliche Höhe bestimmt die Progression — auf sie lohnt der Blick beim Vergleich.
Gliedertaxen, Progression und Summen vergleichen sich gut über Check24↗ und Tarifcheck↗; GetSafe↗ schließt per App ab und betreut englischsprachig.
Ich dachte, die Versicherung zahlt für die Monate ohne Arbeit. Sie zahlt dafür, dass der Arm nicht vollständig heil wurde — eine ganz andere Logik.
👩🏼💼
Lea empfiehlt:
Vergleichen Sie nicht die Versicherungssumme, sondern die Leistung mit Progression bei hohem Invaliditätsgrad. Diese Zahl bedeutet den tatsächlichen Schutz.
HÄUFIGE FRAGEN
Wofür zahlt diese Versicherung?▾
Für bleibende Unfallfolgen — das, was nach Abschluss der Behandlung bleibt. Krankheitstage deckt sie üblicherweise nicht, dafür gibt es andere Produkte. Ihr Sinn liegt im Ausgleich des Unumkehrbaren.
Was ist die Gliedertaxe?▾
Eine Aufstellung, in der jedem Körperteil bei vollständigem Funktionsverlust ein Anteil der Versicherungssumme zugeordnet ist: Arm, Bein, Auge und Gehör werden unterschiedlich bewertet. Bei teilweisem Verlust gilt der entsprechende Bruchteil, und die Tabellen unterscheiden sich je Versicherer.
Was bedeutet Progression?▾
Eine Regelung, nach der die Leistung bei hohem Invaliditätsgrad schneller steigt als der Grad selbst. Das ist sinnvoll: Leichte Folgen trägt man ohne Geld, schwere verändern das ganze Leben — und dafür ist die Versicherung da.
Gibt es Fristen für die Folgen?▾
Ja, die Bedingungen verlangen üblicherweise, dass die dauerhaften Folgen innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Unfall eintreten und ärztlich festgestellt werden. Diese Frist zu versäumen ist ein häufiger Ablehnungsgrund.