Zwischen Unterschrift und Deckung steht die Wartezeit — meist 3 Monate für viele Fälle. Dazu zählen Selbstbeteiligung, Ausschlüsse und das Recht auf freie Anwaltswahl.
✓ Geprüft: 18.7.2026
WAS ZU TUN
Der Abschluss ist leicht, der Teufel steckt in drei Details: Wartezeit (kein Abschluss auf den schwelenden Streit), Selbstbeteiligung und Ausschlussliste. Tarife nach diesen Punkten vergleicht man auf Check24. Und: die Anwaltswahl liegt immer bei Ihnen, das ist unmittelbares Gesetz.
Wenn die Beratung auf Englisch laufen soll: GetSafe↗ (Rechtsberatungs-Hotline und Erstberatung auf Englisch) und Feather↗ (Gespräch mit einer englischsprachigen Anwältin oder einem Anwalt inklusive) bieten Rechtsschutz mit durchgehend englischem Service. Günstiger sind die Tarife aus dem Vergleich meist trotzdem.
150 € Selbstbeteiligung genommen: der Beitrag deutlich niedriger, Kleinstreits trage ich ohnehin nicht vor Gericht. Bei seltenen großen Fällen ist der Selbstbehalt Peanuts.
👩🏼💼
Lea empfiehlt:
Vor dem ersten Konfliktgeruch abschließen: wegen der Wartezeit zahlt eine Police, die man nach dem Streit mit dem Arbeitgeber kauft, für diesen Fall nicht. Versicherung ist für die Zukunft, nicht für den laufenden Brand.
HÄUFIGE FRAGEN
Was ist die Wartezeit und wozu?▾
Eine Frist (meist 3 Monate) nach Abschluss, in der die Versicherung für neue Streitigkeiten bestimmter Bausteine nicht zahlt. Sie hält jene ab, die abschließen, wenn der Konflikt schon schwelt. Verkehr und Strafrecht oft ohne Wartezeit.
Kann ich meinen eigenen Anwalt wählen?▾
Ja, das ist Ihr gesetzliches Recht (freie Anwaltswahl, § 127 VVG). Der Versicherer darf empfehlen, aber nicht aufzwingen — nehmen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens.
Was ist üblicherweise NICHT gedeckt?▾
Klassische Ausschlüsse: Streit beim Bau des eigenen Hauses, Familienrecht (Scheidung) außer Erstberatung, Kapitalanlagen, Vorsatz. Die Ausschlussliste vor der Unterschrift prüfen.