Rundfunkbeitrag: WG – Mitbewohner zahlt bereits
Zahlt ein Mitbewohner bereits, müssen Sie nicht noch einmal zahlen. Sie benötigen nur seine Beitragsnummer.
WAS ZU TUN IST
DOKUMENTE
Zahlt jemand aus dem Haushalt bereits den Rundfunkbeitrag, sind Sie von einer Doppelzahlung befreit. Das Prinzip «ein Haushalt – ein Beitrag» gilt zu Ihrem Vorteil.
Was Sie benötigen
Bitten Sie Ihren Mitbewohner, Ihnen die Beitragsnummer mitzuteilen (10-stellige Nummer in jedem Schreiben vom Beitragsservice). Füllen Sie dann auf der Website das Formular «Befreiung oder Ermäßigung beantragen» aus und wählen Sie den Punkt «Ich wohne mit einem Beitragszahler zusammen».
Wichtig
Bis zur Bestätigung können weiterhin Rechnungen eintreffen – kein Grund zur Panik. Nach Bearbeitung werden alle Forderungen storniert.